Konzertveranstalter nicht verantwortlich für Michael Jacksons Tod

Der Tod von Michael Jackson ist nach einer Gerichtsentscheidung nicht dem Konzertveranstalter AEG Live anzulasten. Die Geschworenen bestätigten nach einem fünfmonatigem Prozess am Mittwoch (Ortszeit) in Los Angeles zwar, dass AEG den Arzt Conrad Murray für Jackson angeheuert habe.

Anwalt der Jackson-Familie, Brian Panish (Archiv) (Bild: sda)

Der Tod von Michael Jackson ist nach einer Gerichtsentscheidung nicht dem Konzertveranstalter AEG Live anzulasten. Die Geschworenen bestätigten nach einem fünfmonatigem Prozess am Mittwoch (Ortszeit) in Los Angeles zwar, dass AEG den Arzt Conrad Murray für Jackson angeheuert habe.

Dabei habe der grösste Konzertveranstalter der USA aber keine Aufsichtspflicht verletzt. Jackson war im Juni 2009 im Alter von 50 Jahren an einer Überdosis Drogen gestorben. Wenig später hätte eine von AEG grossangelegte Konzerttournee beginnen sollen.

Sein damaliger persönlicher Arzt, Murray, sitzt wegen fahrlässiger Tötung hinter Gittern. Er soll Jackson unter anderem Propofol als Schlafmittel gegeben haben – das Präparat ist eigentlich ein schweres Narkosemittel.

Jacksons Familie hatte dem Veranstalter vorgeworfen, mit Murray einen verantwortungslosen Arzt beauftragt zu haben und so mitschuldig am Tode des «King of Pop» zu sein. Die Ansprüche von Mutter Katherine und den Kindern Jacksons hätten sich auf eine Milliardensumme addiert.

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