Ein Jahr nach dem Start eines Pilotversuchs zieht die Baselbieter Regierung eine positive Bilanz über die Zusammenarbeit von Kantonspolizei und Gemeinden bei der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung. Die neue Lösung wird deshalb beigehalten, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Gemäss dem neuen kantonalen Polizeigesetz sind im Baselbiet seit März 2015 die Gemeinden für Ruhe und Ordnung auf ihrem Territorium zuständig. Ob sie diese Aufgabe der Kantonspolizei übertragen oder private Sicherheitsfirmen beiziehen, können die Kommunen selbst entscheiden.
Für die Kooperation mit der Polizei wurde letztes Jahr ein Pilotversuch mit zwei verschiedenen Modellen gestartet. Für den Versuch schlossen 37 Gemeinden eine Leistungsvereinbarung mit der Baselbieter Polizei ab, 46 andere Gemeinden verzichteten. Drei weitere Gemeinden hatten schon früher Leistungsvereinbarungen unterzeichnet und führten diese weiter.
Gemeinden, die etwa bei Nachtruhestörungen auf die Kantonspolizei setzen wollen, müssen je nach Ausmass der eingekauften Leistungen einen unterschiedlich hohen Betrag zahlen: Für Gemeinden mit einer eigenen Polizei sind es 1.95 Franken pro Einwohner und Jahr, für Kommunen ohne Gemeindepolizei dagegen vier Franken.
Nach Angaben der Regierung haben sich beide Kooperationsmodelle gut bewährt. Deshalb seien die Sicherheitsdirektion, die Kantonspolizei und der Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden übereingekommen, diese Form der Zusammenarbeit auf unbefristete Zeit fortzusetzen. Die Regierung hat dafür nötigen Mustervereinbarungen abgesegnet.