Zwei muslimische Mädchen dürfen in der Thurgauer Gemeinde Bürglen weiterhin mit dem Kopftuch zur Schule. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde abgewiesen, die Grundsatzfrage der Zulässigkeit eines Kopftuchverbot für Schulen aber offen gelassen.
Der Fall betrifft zwei 17-jährige mazedonische Mädchen, die die Schule im thurgauischen Bürglen besuchen und ein Kopftuch tragen. Die Schulordnung legt fest, dass die Schule zum Ziel «eines vertrauensvollen Umgangs ohne Kopfbedeckung besucht wird».
Aus diesem Grund ist das Tragen von Caps, Kopftüchern oder Sonnenbrillen während der Schulzeit verboten. Im Frühling 2011 stellten die beiden jungen Frauen ein Dispensationsgesuch, das von den zuständigen Behörden abgewiesen wurde.
Grundsatzfrage unbeantwortet
Das Thurgauer Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde der Betroffenen vor einem Jahr gut. Es war zum Schluss gekommen, dass die Schulgemeinde in unzulässiger Weise in die Glaubens- und Gewissensfreiheit der zwei Schülerinnen eingegriffen habe. Einerseits fehle es an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, anderseits sei die Massnahme unverhältnismässig.
Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Gemeinde am Donnerstag nun einstimmig abgewiesen. Die grundsätzliche Frage, ob das Tragen des Kopftuchs in Schulen verboten werden darf, blieb dabei unbeantwortet.