Silvio Berlusconi hat es wieder einmal geschafft: Der italienische Ex-Regierungschef ist im Korruptionsprozess um den Anwalt David Mills wegen Verjährung freigesprochen worden. Dieses Urteil fällte das Mailänder Strafgericht am Samstag nach fünf Prozessjahren, wie italienische Medien berichteten.
Der 75-jährige Ex-Ministerpräsident war angeklagt, dem Briten in den 90er Jahren für Falschaussagen in zwei Prozessen 600’000 Dollar Bestechungsgeld gezahlt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten fünf Jahre Haft gefordert, Berlusconi hat wiederholt seine Unschuld beteuert. Er setzte darauf, dass er in jedem Fall schon bald von einer Verjährung profitieren könnte. Seine Anwälte plädierten zudem auf unschuldig.
Drei weitere Verfahren
Fünf Jahre hat der Korruptionsprozess gegen Silvio Berlusconi gedauert. Er setzte zuletzt auf Verjährung – und erreichte dies nun auch. Doch drei weitere Verfahren laufen noch.
Wäre Berlusconi in dieser ersten Instanz verurteilt worden, hätte das nicht bedeutet, dass er ins Gefängnis hätte gehen müssen. Nach italienischem Recht gibt es noch zwei Berufungsinstanzen.
Die Anklage ging allerdings von einer Verjährung erst im Mai aus. Berlusconis Prozess war von dem gegen Mills abgetrennt worden, auch weil ihm das Parlament mit einem Gesetz eine Teilimmunität beschafft hatte.
In mehr als 100 Rechtsverfahren seien über 900 Staatsanwälte in den Jahrzehnten mit ihm und seinem Konzern beschäftigt gewesen, hatte der am Samstag nicht im Gericht anwesende Berlusconi festgehalten. Er hatte sich auch im Mills-Prozess von befangenen Richtern verfolgt gefühlt.
Bereits verurteilt
Ein Schuldspruch in erster Instanz wäre nicht der erste für Berlusconi gewesen. Bereits 1997 und 1998 wurde er wegen Korruption, Bilanzfälschung und unerlaubter Parteienfinanzierung in zwei Verfahren zu insgesamt mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Er wurde dann in der nächsten Instanz freigesprochen oder die Straftaten waren verjährt. Zu der Zeit liefen ein halbes Dutzend Verfahren gegen den Mailänder Politiker, auch wegen Bestechung und Steuerhinterziehung.
Ein Vierteljahr nach seinem Rücktritt als Regierungschef sind es gegenwärtig nach dem Mills-Prozess noch drei Verfahren gegen Berlusconi. Darunter ist als spektakulärster der „Rubygate“-Prozess wegen illegalem Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch.