Kraftwerk-Standorte nicht in der Aargauer Verfassung festschreiben

Der Aargau wird in der eigenen Kantonsverfassung nicht explizit als AKW-Standortkanton bezeichnet. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen. Er wies mit 77 zu 44 eine Motion der SVP-Fraktion ab, die Kraftwerk-Standorte in der Verfassung festschreiben wollte.

Der Aargau wird in der eigenen Kantonsverfassung nicht explizit als AKW-Standortkanton bezeichnet. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen. Er wies mit 77 zu 44 eine Motion der SVP-Fraktion ab, die Kraftwerk-Standorte in der Verfassung festschreiben wollte.

Die SVP überlegt sich nun, eine Volksinitiative zu lancieren, um dem Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen. Das kündigte Kantonalpräsident und Grossrat Thomas Burgherr im Parlament an. Die Stellung des Aargaus als Energiekanton solle gestärkt werden. Es müsse Druck auf den Bund ausgeübt werden.

Die SVP hatte mit der Motion eine Änderung der Kantonsverfassung gefordert. Der Vorschlag lautete: «Der Kanton ist Standort von Kraftwerken, welche Energie aus der Wasserkraft, aus der Kernspaltung sowie aus alternativen, umwelt- und klimaverträglichen Energieproduktionsverfahren erzeugen.»

Bereits der Regierungsrat wies die Forderung ab. Die Gesetzgebung auf diesem Gebiet sei Sache des Bundes. Die Kantonsverfassung sei nicht das geeignete Instrument dafür, hiess es in der Stellungnahme.

Den Zusatz in der Verfassung aufzunehmen, sei nicht notwendig, sagte Regierungsrat Stephan Attiger (FDP). Er könne sogar bundesverfassungswidrig sein, falls der Bund den Atomausstieg beschliesse.

Die Parteien im Grossen Rat lehnten die Forderung der SVP ab. Der Volksentscheid über die Zukunft der Atomenergie müsse auf Bundesebene gefällt werden, hiess es bei der FDP.

Sprecher der SP, CVP sowie EVP und Grünen wiesen darauf hin, dass die Frage der Atomenergie nicht in die Kantonsverfassung gehöre. Es gehe dabei nicht um die Frage, ob die Atomenergie befürwortet oder abgelehnt werde.

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