Mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist der Prozess um eine mögliche Auslieferung von Regisseur Roman Polanski vor dem Bezirksgericht Krakau in die Schlussphase getreten.
Eine Entscheidung des Gerichts wurde noch am Freitagnachmittag erwartet. Die US-Justiz hatte von Polen eine Auslieferung Polanskis wegen eines Sexualverbrechens in den 70er Jahren beantragt. Der Regisseur besitzt die polnische und die französische Staatsbürgerschaft.
Polanski selbst war nicht im Gerichtssaal anwesend. Jan Olszewski, einer der Anwälte des Star-Regisseurs («Der Pianist», «Rosemarys Baby»), sagte, die Verhandlung sei für Polanski «emotional zu belastend». Er stellte jedoch in Aussicht, dass sich der 82-Jährige nach dem Verfahren äussern will.
Lässt das Gericht eine Auslieferung zu, liegt die endgültige Entscheidung beim künftigen Justizminister. Allerdings können beide Seiten noch in Berufung gehen.