Die Aargauer Regierung unterbreitetet dem Grossen Rat einen Nachtragskredit zum Budget 2016 in Höhe von 31,9 Millionen Franken. Damit soll das Loch gestopft werden, das nicht bezahlte Krankenkassenprämien gerissen haben.
Der Nachtragskredit ist notwendig, weil der Aufwand für die Beteiligung des Kantons an den Verlustscheinen aus den Krankenkassenprämienausständen der Jahre 2012-2016 wesentlich höher ausfällt als prognostiziert. Die bisherigen Annahmen über die Höhe der Verlustscheine hätten sich nicht bestätigt. Die Anzahl der Betreibungen habe massiv zugenommen, teilte die Regierung am Freitag mit.
Im Bereich der Spitalfinanzierung will die Regierung dem Grossen Rat voraussichtlich mit der zweiten Sammelvorlage im Herbst einen weiteren Nachtragskredit vorlegen. Beim leistungsunabhängigen Aufwand und Ertrag ist gemäss derzeitigen Erkenntnissen der Regierung auch im Bereich der Ergänzungsleistungen eine Budgetüberschreitung absehbar.
Steuerertrag bricht ein
Zudem zeigen die aktuellen Hochrechnungen einen Steuerertrag, der voraussichtlich unter dem Budgetwert liegt. Eine Verbesserung auf der Ertragsseite erwartet die Regierung durch eine höhere Ausschüttung der Aargauischen Kantonalbank.
Die bisher nicht budgetierte Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank über 52 Millionen Franken soll weitgehend zur Kompensation der letztes Jahr tiefer ausgefallenen Einlage in die Ausgleichsreserve verwendet werden. Zudem sollen damit auch die Budgetverschlechterungen bei den leistungsunabhängigen Aufwänden und Erträgen aufgefangen werden.
Keine neuen Verpflichtungskredite
Der Regierungsrat verzichtet angesichts der finanziell angespannten Lage auf die Bewilligung neuer Vorhaben, welche zu einer zusätzlichen Belastung des Finanzhaushalts führen. Dem Grossen Rat werden daher vorerst keine neuen Verpflichtungskredite beantragt.
Für das bereits laufende Vorhaben zur Erneuerung des Wahl- und Abstimmungssystems des Kantons Aargau ist aber ein Zusatzkredit über 423’800 Franken sowie ein Nachtragskredit über 230’000 Franken erforderlich.