Kreditausfallversicherungen zahlen bei Griechenland nichts

Kreditausfallversicherungen auf griechische Anleihen werden zunächst nicht fällig. Das entschied das zuständige Gremium am Donnerstag. Wie es beim neuen griechischen Umschuldungsgesetz aussieht, blieb offen.

Schwarze Wolken über Griechenland: Gläubiger können nicht auf die Versicherungen hoffen (Archiv) (Bild: sda)

Kreditausfallversicherungen auf griechische Anleihen werden zunächst nicht fällig. Das entschied das zuständige Gremium am Donnerstag. Wie es beim neuen griechischen Umschuldungsgesetz aussieht, blieb offen.

Wie die mit der Entscheidung beauftragte International Swaps and Derivatives Association (ISDA) bekanntgab, reicht die Sonderstellung der Europäischen Zentralbank (EZB) beim griechischen Schuldenschnitt nicht aus, um die sogenannten „Credit Default Swaps“ (CDS) auszulösen.

Wegen der negativen Erfahrungen während der jüngsten grossen Finanzkrise mit verbrieften Papieren auf Basis der Kreditausfallversicherungen ist die Entscheidung auf den Finanzmärkten mit Spannung erwartet worden.

Nachdem CDS-Titel bei der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers 2008 zu einem kolossalen Dominoeffekt und zur Beinah-Pleite des grossen US-Versicherers AIG geführt hatten, sind ihre Auswirkungen gefürchtet. Bei den Plänen zur griechischen Umschuldung wurde bisher alles daran gesetzt, dass Kreditausfallversicherungen nicht fällig werden.

Kein „Kreditereignis“ eingetreten

Die ISDA ist ein Branchenverband, indem sowohl Investoren als auch Emittenten organisiert sind. Sie stellte nun fest, dass sich aus dem Anleihetausch, durch den die EZB von einem möglicherweise erzwungenen Forderungsverzicht verschont bleiben würde, kein sogenanntes Kreditereignis ergebe. Damit werden die CDS nicht fällig.

Es geht um Papiere im Nettowert von 3,25 Mrd. Euro. Die 15 in dem Branchenverband vertretenen Banken trafen die Entscheidung einstimmig. Die Situation könnte sich jedoch ändern, falls Griechenland seine Investoren tatsächlich zum Schuldenschnitt zwingt.

Hintergrund: In der vergangenen Woche hatte Athen ein Gesetz verabschiedet, das die Möglichkeit eröffnet, alte Anleihen rückwirkend mit Umschuldungsklauseln auszustatten. Auf diese Weise könnte eine Minderheit von Investoren zum Forderungsverzicht gezwungen werden, sofern mindestens zwei Drittel sich freiwillig daran beteiligen.

Um sich vor einem eventuellen zwangsweisen Schuldenschnitt zu schützen, erhalten die Notenbanken der Eurozone neue Anleihen mit geänderten Wertpapierkennnummern. Dadurch werden sie quasi in den Status vorrangiger Gläubiger gegenüber privaten Investoren erhoben, was allerdings umstritten ist. Der Derivateverband ISDA hatte zu entscheiden, ob dies ausreicht, um CDS fällig werden zu lassen.

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