Die Besitzer von 150 Hütten und Ferienhäusern am Pilatus müssen nachträglich ein Baugesuch einreichen. Dieses soll der Kanton Luzern prüfen. Im schlimmsten Fall droht den illegal erstellten oder umgebauten Gebäuden ausserhalb der Bauzone der Abbruch.
Die Gemeinde Kriens zählte im Gebiet Hochwald in den vergangenen zwei Jahren 222 Unterstände, Waldhütten und landwirtschaftliche Gebäude auf 150 Liegenschaften ausserhalb der Bauzone. Im Vergleich zum letzten Verzeichnis von 1993 stellten die Behörden bei 150 Gebäuden in der Moor- und Waldlandschaft Umbauten fest, für die keine oder nur teilweise eine Bewilligung vorlag, wie die Gemeinde Kriens am Dienstag mitteilte.
Die Besitzer würden in den kommenden Wochen per Brief aufgefordert, die Änderungen zu dokumentieren und nachträglich ein Baugesuch einzureichen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Gesuche würden von den kantonalen Behörden geprüft. Die Gemeinde werde deren Entscheide umsetzen.
Abbruch denkbar
Je nach Art und Umfang der illegalen Umbauten seien für die Behörden von der nachträglichen Bewilligung über Rückbauten bis zum Abbruch eines Gebäudes alle Varianten denkbar, schreibt die Gemeinde Kriens.
Der Gemeinderat sei sich bewusst, dass es dabei nach Besitzerwechseln zu bösen Überraschungen und Härtefällen kommen könne. Der Gemeinderat wolle aber bezüglich Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Fairness klare Verhältnisse schaffen.
Die Gemeinde will mit der Umsetzung der Vorschriften baurechtliche Altlasten und Unsicherheit bei Handänderungen ausräumen. Zudem solle der Naherholungsraum am Pilatus nicht übermässig strapaziert werden, heisst es in der Mitteilung.
Hintergrund für die Überprüfung der Hütten durch die Gemeinde ist unter anderem ein Bundesgerichtsurteil von 2010. Die Richter in Lausanne entschieden, dass ein Besitzer seine Wohnung am Pilatus abreissen musste, weil er einen ehemaligen Traktorunterstand ohne Bewilligung zu zusätzlichem Wohnraum umgenutzt hatte. Die Behörden lehnten auch ein nachträgliches Baugesuch ab.