In der Schweiz sind die Verdachtsmeldungen über Internetkriminalität 2012 auf einen neuen Höchststand gestiegen. Erstmals sind bei der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) mehr Meldungen zu Wirtschaftsdelikten als zu verbotener Pornografie eingegangen.
Die KOBIK verzeichnete 8241 Verdachtsmeldungen, 55 Prozent mehr als im Vorjahr, wie aus dem Jahresbericht hervorgeht. Über 80 Prozent davon wiesen eine strafrechtliche Relevanz auf. Die gemeldeten Delikte betrafen insbesondere verbotene Pornografie mit Kindern, Betrug, Phishing, Spam oder Datenbeschädigung.
Bereits in den vergangenen Jahren war eine stetige Zunahme der Meldungen zu strafbaren Handlungen gegen das Vermögen festgestellt worden. Mit insgesamt 3260 Meldungen wurde erstmals die Zahl der Meldungen zu strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität übertroffen, die sich auf 3083 Meldungen belief.
An der Spitze der Vermögensdelikte stand mit 1770 Meldungen der Bereich Betrug. Ein Grossteil betraf betrügerische Angebote auf Kleinanzeigen- und Versteigerungsplattformen. Acht Prozent der eingegangen Meldungen waren Hinweise zu Versuchen, an sensible Daten von Kunden zu gelangen, so genannte Phishing-Versuche.
Weiterer Anstieg bei Sexualdelikten
Erneut angestiegen ist der Anteil der Meldungen im Bereich der strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität. Der Grossteil dieser Meldungen betraf den Vertrieb von verbotener Pornografie mit Kindern über vereinzelte Webseiten mit Sitz im Ausland. Zusätzlich wurde die KOBIK in über 300 Fällen auf Seiten mit pornografischen Inhalten aufmerksam gemacht.
Auf Grund von verdachtsunabhängigen Recherchen im Internet wurden insgesamt 450 Verdachtsdossiers erstellt, was einer Verdoppelung der Fälle gegenüber dem Vorjahr entspricht. KOBIK-Mitarbeitende waren zudem in 33 Fällen als verdeckte Vorermittler gegen pädokriminelle Täter in Chats, Online-Plattformen oder privaten P2P Tauschbörsen tätig.
Gestützt auf ein Verdachtsdossier der KOBIK zeigten die Ermittlungen einer Kantonspolizeistelle beispielsweise auf, dass ein Tatverdächtiger sich zwei Mal ins Ausland begeben hatte, um sich vor laufender Kamera an mehreren Kindern zu vergehen.
Anschliessend habe der Tatverdächtige die Bilder ins Internet gestellt. Der polizeilich bis anhin nicht verzeichnete Täter habe auch sein eigenes dreijähriges Kind missbraucht. Die Polizei habe den Täter schliesslich überführen können.
Keine Gefängnisstrafen verhängt
Bei sämtlichen im Berichtsjahr gemeldeten Verurteilungen wurde eine Geldstrafe in Form eines Tagessatzes ausgesprochen. In 63 Prozent dieser Fälle wurde gleichzeitig eine Busse verhängt.
Die Geldstrafen wurden bei 96 Prozent der Verurteilungen auf Bewährung ausgesprochen. Gemeinnützige Arbeit, Therapien, Freiheitsentzug und nicht auf Bewährung ausgesetzte Geldstrafen wurden nicht verhängt. Diese Entwicklung zeichnete sich bereits in den letzten Jahren ab, wie die KOBIK weiter schreibt.
In mehreren Fällen wurde KOBIK auch auf Suizidankündigungen im Internet hingewiesen, so beispielsweise über ein französisches IT-Unternehmen. Die Adresse des Internetanschlusses habe eruiert eruiert werden können und die zuständige Kantonspolizei habe innert weniger Stunden sowohl Eltern als auch Tochter – die Verfasserin der Suizidankündigung – identifizieren können.
Dabei habe sich herausgestellt, dass die Befürchtungen nicht unbegründet gewesen seien. Die Jugendliche habe die notwendige psychologische Unterstützung erhalten.