Das Heilmittelinstitut Swissmedic ermittelt in drei Kantonen wegen möglicher Verstösse gegen das Heilmittelgesetz. Drei Personen sind vorläufig in Haft genommen worden. Sie stehen im Verdacht, illegal Arzneimittel hergestellt, vertrieben und angewendet zu haben.
Die Arzneimittel sollen in der Schweiz und in Italien in Verkehr gebracht worden sein. Die Verdächtigten hätten damit die Gesundheit von Patientinnen und Patienten gefährdet, schreibt Swissmedic am Dienstag. Für sie gelte die Unschuldsvermutung.
Am Montag wurden im Zusammenhang mit den Ermittlungen an sechs Standorten Hausdurchsuchungen durchgeführt. Beteiligt waren die Kantonspolizeien Zürich, Thurgau und Aargau, die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis aus dem Kanton Zürich und die italienischen Behörden.
In dem Verfahren geht es um Präparate aus Bestandteilen menschlicher Zellen, die als Arzneimittel eingesetzt wurden. Swissmedic erinnert in der Mitteilung daran, dass Präparate aus menschlichem und auch tierischem Gewebe, die keine lebenden Zellen enthalten, als Arzneimittel gelten und dem Heilmittelgesetz unterstehen.
Solche Präparate dürfen nur mit einer Bewilligung von Swissmedic hergestellt und vertrieben werden. Das gilt auch für den Import, Grosshandel oder Export. Werden lebende tierische Zellen für eine Therapie verwendet, untersteht dies dem Transplantationsgesetz.
Dem Transplantationsgesetz sowie dem Heilmittelgesetz unterstehen Zelltherapieformen, bei denen Produkte aus Zellen, Geweben oder Organen hergestellt oder bearbeitet werden.