In der Schweiz sind Biotreibstoffe von der Steuer befreit, sofern ökologische und soziale Mindestanforderungen erfüllt sind. Jetzt werden die Kriterien für eine Steuererleichterung verschärft. Der Ständerat hat am Donnerstag entsprechenden Gesetzesänderungen zugestimmt.
Ziel der Vorlage ist es, negative Auswirkungen der Produktion von Treib- und Brennstoffen aus pflanzlichen Rohstoffen – zum Beispiel Zuckerrohr, Zuckerrüben, Mais, Raps oder Soja – möglichst zu vermeiden. Wer von Steuererleichterungen profitiert, soll künftig strengere Anforderungen erfüllen.
Es zeige sich immer mehr, dass die Produktion von Biotreibstoffen auch Schattenseiten habe, sagte Kommissionssprecher Ivo Bischofberger (CVP/AI). Dies etwa dann, wenn durch den Anbau von Rohstoffen die Lebensmittelproduktion verdrängt werde. Auch eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und Landrechte seien Thema.
Differenzen bei Ernährungssicherheit
Insbesondere die Ernährungssicherheit ist ein wichtiger Aspekt in der neuen Gesetzesvorlage. In der genauen Ausformulierung gibt es zwischen den Räten allerdings noch Differenzen. Der Nationalrat wollte explizit festhalten, dass der Anbau der Rohstoffe nicht zu einer Verdrängung der Produktion von Rohstoffen für Nahrungsmitteln führen darf.
Dies ging dem Ständerat zu weit. Die Mehrheit stimmte am Donnerstag für eine abgeschwächte Formulierung. Demnach kann der Bundesrat Steuererleichterungen streichen, wenn die Ernährungssicherheit in einem Land beeinträchtigt ist. Dabei soll er international anerkannte Standards berücksichtigen.
Umwelt- und Energieministerin Doris Leuthard zeigte sich mit dieser Lösung zufrieden. Der Vorschlag des Nationalrates beziehe sich nur darauf, ob Nahrungsmittel verfügbar seien. Ebenso wichtig für die Ernährungssicherheit sei, ob diese erschwinglich seien und zweckmässig eingesetzt würden.
Eine von Robert Cramer (Grüne/GE) angeführte Minderheit bezeichnete den Entscheid als unverständlich. Das widerspreche klar dem ursprünglichen Willen der parlamentarischen Initiative, sagte Cramer.
Keine Vertreibungen
Weitere neue Kriterien für eine Steuererleichterung waren unbestritten. So soll etwa sichergestellt werden, dass es für die Biotreibstoffproduktion nicht zu gewaltsamen Vertreibungen von Einheimischen kommt und dass die Anbauflächen rechtmässig erworben worden sind.
Auch sollen Pflanzen zur Treibstoffgewinnung nicht auf gerodeten Waldflächen oder in Gebieten mit grosser biologischer Vielfalt angepflanzt werden.
Der Ständerat hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 17 Stimmen zugestimmt. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.