Kritik an steuerlicher Abzugsfähigkeit von Bussen

Dass die Banken im Steuerstreit mit den USA wohl einen Teil ihrer Bussen von den Steuern abziehen können, stösst im Parlament auf Kritik. Der Ständerat hat am Dienstag darüber diskutiert, der Nationalrat wird sich dem Thema am Mittwoch widmen.

Paradeplatz in Zürich mit den Hauptsitzen von CS und UBS (Archiv) (Bild: sda)

Dass die Banken im Steuerstreit mit den USA wohl einen Teil ihrer Bussen von den Steuern abziehen können, stösst im Parlament auf Kritik. Der Ständerat hat am Dienstag darüber diskutiert, der Nationalrat wird sich dem Thema am Mittwoch widmen.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sprach sich im Ständerat dafür aus, mit einer gesetzlichen Regelung Klarheit zu schaffen. Die Unterschiede zwischen den Kantonen seien nicht mit Föderalismus zu rechtfertigen. «Ich denke, dass wir eine Vorlage machen können und werden», sagte Widmer-Schlumpf.

Sie erinnerte daran, dass der Nationalrat vor einem Jahr eine Motion abgelehnt hatte, die dem Bundesrat einen Auftrag dafür erteilt hätte. Ein Auftrag des Parlaments wäre von Vorteil gewesen, doch der Bundesrat könne sich auch selbst einen erteilen, sagte die Finanzministerin. Sie hoffe einfach, dass dann alle, die sich nun dafür aussprächen, der Regelung auch zustimmen würden.

Geltende Regeln unklar

In der Lehre ist umstritten, ob Bussen mit strafrechtlichem Charakter als geschäftsmässig begründeter Aufwand in Abzug gebracht werden könnten. Es gibt dazu nur wenige Gerichtsentscheide, und diese beziehen sich auf natürliche Personen. Das Bundesgericht hat sich bis anhin noch nicht zur Frage geäussert.

In den Kantonen wird die Sache unterschiedlich gehandhabt. Einige Kantone lassen Abzüge von Bussen mit strafrechtlichem Charakter zu, andere nicht. Der Bundesrat vertrete die Auffassung, dass Bussen grundsätzlich keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellten und damit nicht abzugsfähig seien, sagte Widmer-Schlumpf. Eine Ausnahme stellten jene Bussen dar, die eine Gewinnabschöpfungs-Komponente hätten.

Steuerabzüge skandalös

Anlass für die Diskussion im Ständerat waren Interpellationen von Luc Recordon (Grüne/VD) und Urs Schwaller (CVP/FR). Beide zeigten sich mit den schriftlichen Antworten des Bundesrates nicht ganz zufrieden. Dass Bussen von den Steuern abgezogen werden könnten, sei «skandalös», stellte Recordon fest.

Schwaller forderte die sofortige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die explizit vorsieht, dass Bussen keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen und damit nicht von den Steuern abgezogen werden könnten. Es müsse klar geregelt werden, dass nicht nur Bussen mit Strafcharakter, sondern auch solche mit Gewinnabschöpfungscharakter nicht abzugsfähig seien. Er überlege sich, eine Motion dazu einzureichen, sagte Schwaller.

Kochende Volksseele

Einer natürlichen Person käme es kaum in den Sinn, eine Parkbusse von den Steuern abzuziehen, gab Konrad Graber (CVP/LU) zu bedenken. Es sei daher nicht verwunderlich, wenn die Volksseele koche. Hätte sich der Nationalrat vor einem Jahr nicht gegen die Überweisung einer Motion aus dem Ständerat gestellt, wäre die Sache geregelt.

Dass es Handlungsbedarf gebe, sei klar, sagte Anita Fetz (SP/BS). Es gehe nicht an, dass in manchen Kantonen Bussen für rechtswidriges Verhalten abzugsfähig seien. Der Bundesrat müsse schnell handeln, auch wenn die Banken jammerten.

Bericht in den nächsten Wochen

Bereits in den nächsten Wochen wird der Bundesrat einen Bericht zum Thema vorlegen, wie Widmer-Schlumpf ankündigte. Diesen verlangt hatte SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) in einem Postulat, welches der Bundesrat Ende April zur Annahme empfahl.

Weiter hielt die Finanzministerin fest, dass der Bund die Kosten auf die Banken überwälzen werde, die durch ein Fehlverhalten entstanden und mit einem Verwaltungsaufwand in ausserordentlichem Umfang verbunden seien.

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