Das Parlament verschärft die flankierenden Massnahmen – und löst verschiedene Reaktionen aus. Die Arbeitgeber bedauern, dass Normalarbeitsverträge nun ohne Verstösse verlängert werden können. Für die Gewerkschafter war die Erhöhung der Lohndumping-Bussen überfällig.
Nach dem Nationalrat stimmte am Dienstag auch der Ständerat härteren Sanktionen und der erleichterten Verlängerung von Normalarbeitsverträgen (NAV) zu.
Normalarbeitsverträge werden in Branchen erlassen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt und in welchen es wiederholt zu missbräuchlicher Lohnunterbietung gekommen ist. Ein NAV sieht nach Regionen differenzierte Mindestlöhne vor.
Doppelte Bedingung
Gemäss den Beschlüssen des Parlaments soll die zuständige tripartite Kommission bei Ablauf eines NAV die Verlängerung beantragen können. Voraussetzung ist, dass sie wiederholt Verstösse gegen den Mindestlohn festgestellt hat oder dass Hinweise vorliegen, dass es ohne NAV zu erneutem Lohndumping kommen kann.
Die Befürworter einer Verschärfung verwiesen auf die schwierige Situation im Tessin und in einigen Westschweizer Kantonen. Christian Levrat (SP/FR) plädierte dafür, diesen die Möglichkeit zu geben, auf Dumpinglöhne zu reagieren.
Härtere Strafen
Auch die Sanktionen sollen verschärft werden: Schwerwiegende Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen können künftig mit einer Geldstrafe von bis zu 30’000 Franken geahndet werden. Heute drohen Geldstrafen von höchstens 5000 Franken. Damit lohne sich ein Verstoss jederzeit, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO).
Zusätzlich zur Busse kann das fehlbare Unternehmen fünf Jahre vom Schweizer Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Der Nationalrat hatte entschieden, dass entweder die Geldstrafe oder der Ausschluss, aber nicht beide Sanktionen zusammen verhängt werden können. Er muss sich nun erneut mit der Vorlage befassen.
«Staatliches Lohndiktat»
Noch bevor das Geschäft unter Dach und Fach gebracht worden ist, erntet die Verschärfung der flankierenden Massnahmen Lob und Kritik: Die Festlegung von Mindestlöhnen via NAV ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ein erheblicher Eingriff in die unternehmerische Autonomie bei der Lohnfindung, wie er mitteilte.
Bei blossem Verdacht auf wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietung könnten Normalarbeitsverträge damit verlängert werden. Ein konkreter Nachweis müsse nicht erbracht werden. Laut dem SAV genügen aber blosse Hinweise nicht, um «ein solch staatliches Lohndiktat» zu rechtfertigen.
Verlangen der lateinischen Schweiz
Die neuen Möglichkeiten bei der Verlängerung der Normalarbeitsverträge seien von Kantonen in der lateinischen Schweiz verlangt worden, erklärte Thomas Zimmermann, Sprecher des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Mit der übergangslosen Verlängerung befristeter Mindestlohnbestimmungen könne verhindert werden, dass durch den Wegfall eines Normalarbeitsvertrages mit Mindestlöhnen Lohndruck entstehe.
Wie der Gewerkschaftsbund weiter festhält, konnte sich Dumping bisher für eine Firma lohnen. Die Erhöhung der Bussen bei Lohndumping vom heutigen Maximum von 5000 Franken auf neu 30’000 Franken sei daher überfällig gewesen.