Die Personenfreizügigkeit soll auf Kroatien ausgeweitet werden. Das Zusatzprotokoll ist am Freitag in Brüssel unterzeichnet worden. Damit wird der Weg frei für die Teilnahme der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon 2020. Der Nationalfonds ist erfreut.
Die Dossiers Kroatien und Forschungszusammenarbeit, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, sind seit Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 politisch verknüpft. Damals teilte der Bundesrat der EU mit, das Protokoll zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien wegen des neuen Verfassungsartikels nicht unterzeichnen zu können.
Als Reaktion darauf schloss die EU die Schweiz aus der Forschungszusammenarbeit aus. Ende 2014 gelang es dem Bundesrat, in einem Übergangsabkommen eine provisorische Teilnahme der Schweiz zu erwirken. Darin ist sogar die volle Assoziierung der Schweiz vorgesehen, jedoch nur, wenn das Kroatien-Protokoll bis am 9. Februar 2017 ratifiziert ist. Andernfalls fliegt die Schweiz definitiv aus der europäischen Forschungszusammenarbeit.
Inzwischen zeichnet sich bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative nach Ansicht des Bundesrates eine Lösung ab, die Probleme bei der Personenfreizügigkeit können möglicherweise gelöst werden. Darum hat der Bundesrat nun entschieden, das Kroatien-Protokoll doch zu unterzeichnen.
Kein SVP-Referendum
Der Ratifizierungsprozess könnte so gerade noch rechtzeitig abgeschlossen werden. Der Nationalrat will das Geschäft schon in der Sondersession im April behandeln, der Ständerat wäre dann im Sommer an der Reihe. Möglicherweise gibt es nicht einmal ein Referendum gegen die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Die SVP jedenfalls wird keine Unterschriften sammeln.
Das sagte Parteipräsident Toni Brunner gegenüber dem Westschweizer Radio RTS. Die SVP werde sich auf die Kernfrage konzentrieren. Das sei die Umsetzung des Verfassungsartikels für die Begrenzung der Zuwanderung. Die Kroatien-Frage sei ein «Nebenkriegsschauplatz», sagte Brunner.
Der Schweizerische Nationalfonds zeigte sich erfreut über diese Entwicklung. Durch die Unterzeichnung des Kroatien-Protokolls bestehe die Möglichkeit, ab Ende 2016 die volle Assoziierung der Schweiz an «Horizon 2020» sicherzustellen, heisst es in einer Stellungnahme. Dies sei für die Forschung und die Wirtschaft in der Schweiz von grösster Bedeutung. Die Beiträge aus dem europäischen Forschungsbudget belaufen sich laut SNF auf Dutzende Millionen Franken pro Jahr.
Einseitige Schutzklausel
Am Freitag will der Bundesrat auch seine Vorschläge präsentieren, wie der neue Verfassungsartikel umgesetzt und die Zuwanderung künftig gesteuert werden soll. Die Masseneinwanderungsinitiative verlangt, dass Inländer bei der Stellenbesetzung Vorrang haben und dass die Schweiz die Zuwanderung mit Kontingenten steuert.
Beides verträgt sich nicht mit der Personenfreizügigkeit. Dieses Abkommen, das Teil der Bilateralen I ist, will der Bundesrat aber nicht aufs Spiel setzen. Der wirtschaftliche und politische Schaden für die Schweiz wäre seiner Meinung nach zu gross.
Er hat nun lange darum gerungen, die neue Verfassungsbestimmung zur Zuwanderung und das Freizügigkeitsabkommen mit der EU unter einen Hut zu bringen. Im vergangenen Dezember kündigte er an, eine Schutzklausel einzuführen, mit der sich die Zuwanderung unter bestimmten Umständen einschränken liesse.
Warten auf die Briten
Diese Lösung möchte er im Einvernehmen mit der EU innerhalb des Regimes des Freizügigkeitsabkommens umsetzen. Dieses erlaubt Einschränkungen bei schweren wirtschaftlichen oder sozialen Problemen. Dass die Schweiz unter solchen leidet, dürfte gewissen Mitgliedstaaten schwer zu verkaufen sein. Ausserdem hat die EU ihre eigenen Probleme, darunter der drohende Austritt Grossbritanniens.
Offizielle Verhandlungen gab es bisher nicht. Es dürfte den Pragmatikern in Brüssel zu verdanken sein, dass der Schweiz immerhin sogenannte Konsultationen zugebilligt wurden. Im Lauf dieser Gespräche ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine Schutzklausel die erfolgversprechendste Lösung ist.
Bis das «Brexit»-Referendum am 23. Juni über die Bühne gegangen ist, darf die Schweiz aber mit keinerlei Zugeständnissen der EU rechnen. Es wird dem Bundesrat daher möglicherweise nichts anderes übrig bleiben, als dem Parlament die Schutzklausel vorerst ohne den Segen Brüssels vorzulegen. Eine einvernehmliche Lösung will er dem Parlament nachreichen, sobald eine solche vorliegt.