Im Kanton Solothurn sind Elektroheizungen künftig verboten. Die Stimmberechtigten genehmigten eine Teilrevision des Energiegesetzes mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 51,65 Prozent.
Für die Vorlagen waren 39’277 Stimmberechtigte, dagegen 36’767. Die Stimmbeteiligung betrug 44,43 Prozent.
Neu gilt, dass bestehende Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem nicht erneuert werden dürfen und ab Inkrafttreten des Energiegesetzes durch andere Heizsysteme ersetzt werden müssen. Zudem wird für Elektroheizungen ohne Wasserverteilsystem eine Ersatzpflicht mit einer Übergangsfrist bis 2030 eingeführt.
Betroffen von den neuen Bestimmungen sind kantonsweit 5400 Heizungen. Das Gesetz räumt aber auch Ausnahmen ein, beispielsweise bei elektrischen Handtuchradiatoren oder bei Anlagen in Clubhäusern und Kirchen.
Den Anstoss zur Gesetzesänderung hatte im Frühling 2012 ein kantonsrätlicher Vorstoss gegeben, der die Übernahme der Mustervorschriften der schweizerischen Energiedirektorenkonferenz forderte. Der Vorstoss wurde erheblich erklärt.
Später stimmte der Kantonsrat auch dem Entwurf für eine Gesetzesrevision zu. Weil im Kantonsparlament nicht die notwendige Zweidrittels-Mehrheit zustande kam, musste die Gesetzesänderung dem Stimmvolk vorgelegt werden. Der Widerstand gegen das Elektroheizungsverbot kam vor allem von Seiten von SVP und FDP.
Mit der beschlossenen Teilrevision habe die Solothurner Regierung die Bestätigung für ihre bisherige Energiepolitik erhalten, teilte Volkswirtschaftsdirektorin Esther Gassler (FDP) am Sonntag mit. Gleichzeitig habe die Regierung auch einen Auftrag bekommen, verstärkt auf die Energieeffizienz und auf erneuerbare Energien zu setzen.
Man werde die Argumente der Gegner im Auge behalten und bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen mit Augenmass handeln. Der Handlungsspielraum für sachgerechte Lösungen soll im Einzelfall grösstmöglich genutzt werden, schrieb Gassler.
Neuer Finanzausgleich genehmigt
Mit Ja-Stimmen-Anteilen von 67,48 und 66,11 Prozent genehmigten die Solothurner Stimmberechtigten zudem zwei zusammenhängende Vorlagen zur Neuregelung des Finanz- und Lastenausgleichs unter den 109 Solothurner Gemeinden.
Die vom Kantonsrat klar genehmigten Vorlagen wurden dem Stimmvolk vorgelegt, weil ein aus neun beziehungsweise acht Gemeinden gebildetes Komitee das Referendum ergriffen hatte. Die Vorlagen mussten aus gesetzgebungstechnischen Gründen getrennt zur Abstimmung gebracht werden.
Das Ja zum Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden kam mit 51’121 zu 24’640 Stimmen zu Stande. Der Erlass Steuerungsgrössen im direkten Finanzausgleich wurde mit 49’676 zu 25’469 Stimmen gutgeheissen.
Ihrer Meinung nach sei die deutliche Zustimmung darauf zurückzuführen, dass mit dem neuen Finanzausgleich eine höhere Solidarität zwischen den Gemeinden einerseits und dem Kanton anderseits erreicht werden kann, schrieb Regierungsrätin Esther Gassler in einer Stellungnahme. Davon könne eine Vielzahl von strukturschwachen kleinen, mittleren und grösseren Gemeinden profitieren.