Jetzt kann die Basler Bevölkerung mitreden, wie die Leitplanken für die künftige Nutzung und Gestaltung der City gesetzt werden: Der Entwicklungsrichtplan Innerstadt geht in die Vernehmlassung. Im Frühling folgt ein separater Ratschlag zum Gestaltungskonzept.
Eine Gesamtschau steigere die Wahrscheinlichkeit, dass einzelne lange blockierte Projekte wie etwa die Umgestaltung der Freien Strasse vorankommen, sagte Baudirektor Hans-Peter Wessels am Mittwoch vor den Medien. Er hoffe auf viel Feedback zum Entwicklungsrichtplan, damit dieser – entsprechend überarbeitet – breit abgestützt ist.
Der Entwurf des Entwicklungsrichtplans Innerstadt basiert auf dem 2009 gestarteten Mitwirkungs-Projekt „Innenstadt – Qualität im Zentrum“ und dessen Vertiefungen zu Nutzung, Gestaltung und Verkehr seit 2011. Der Plan ist quasi der Schlussbericht davon. Er ist behördenverbindlich: Ämter müssen sich beim Planen daran halten.
Handfeste Details
Das abstrakte 150-seitige Dokument soll den heute teils starken Nutzungsdruck auf die Innerstadt besser verteilen. Manche Orte wie Kaserne oder Barfüsserplatz sollen „stabilisiert“ werden, andere wie der Marktplatz eher mehr genutzt. Insgesamt 29 Objektblätter definieren lokal wünschbare Funktionen und Potenziale.
Der Plan solle die Atmosphäre verschiedener Orte besser erlebbar machen, sagte Planungsamtsleiter Martin Sandtner. Ein vergleichbares Instrument gebe es wohl in keiner anderen Schweizer Stadt.
Für die konkrete Umsetzung braucht es weitere Schritte, etwa Bespielungs- oder Wohnanteilpläne sowie teils eigene Ratschläge mit Kreditbeschlüssen. Das City-Gestaltungskonzept, das im Frühling an den Grossen Rat gehen soll, sieht 17 Raumtypen vor mit eigenen Regeln für Strassenprofil, Materialien etcetera.
Ist der ganze Plan schwer greifbar, sind viele seiner Details fassbarer. So sollen im Prinzip Veranstaltungen auf Kasernenareal oder Münsterplatz eher nicht abgeschlossen sein – das tangiert Tattoo und Openair-Kino. Dies bedeute kein Verbot, sagte Wessels, sondern beschreibe langfristige Zielvorstellungen.
Zum Verkehr nichts Neues
Zum Verkehr hingegen beschreibt der Plan kaum Neues, nimmt er doch die Ansätze des im Januar 2011 vom Grossen Rat bewilligten Innerstadt-Verkehrskonzeptes auf. Sonderfälle sollen in einer separaten Regierungsverordnung geregelt werden.
Noch bis am 8. April können sich nun Organisationen und Einzelne verlauten lassen, was sie von den Vorschlägen halten. Das Baudepartement verarbeitet die Eingaben, bevor die Regierung den definitiven Entwicklungsrichtplan erlässt.
Separat bereits unterwegs ist die Totalrevision des Allmendgesetzes. Die Regierung will diese laut Wessels noch im ersten Semester 2013 verabschieden.