Mit der Unterzeichnung der Verträge auf dem Grundbuchamt ist am Mittwoch der Engadiner Künstler Not Vital neuer Besitzer des Schlosses Tarasp geworden. Das Unterengadiner Wahrzeichen wechselte für 7,9 Millionen Franken den Besitzer.
Bisherige Eigentümerin der prächtigen, auf einem 100 Meter hohen Felsen gelegenen Burganlage war die deutsche Adelsfamilie von Hessen. Die Verkaufsverhandlungen dauerten über zwei Jahre. Die von Hessen suchten seit 2004 einen Käufer für das Chasté Tarasp.
Not Vital, der international bekannte Maler und Bildhauer aus Sent, teilte am Mittwoch mit, er werde alles daran setzen, aus dem Schloss einen Ort der kulturellen Bedeutung und der menschlichen Begegnungen zu schaffen. Vitals Vision ist es, die Anlage mit zeitgenössischer Kunst und einem Skulpturenpark zu einer Kulturattraktion zu entwickeln.
Stiftung geplant
Der 68-jährige Schlossbesitzer erhält pro Jahr 200’000 Franken von der Gemeinde an die Betriebskosten. Die bis 2030 gültige Vereinbarung verpflichtet Vital, den 1000-jährigen Bau für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten. Zu einem späteren Zeitpunkt soll das Schloss in eine Stiftung überführt werden.
Die Burganlage ist nicht nur ein historisches Denkmal von nationaler Bedeutung, sondern auch touristisch wertvoll für die Region. Etwa 18’000 Personen besuchen jährlich das Schloss.
Wechselnde Besitzer
Das Schloss war in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts Wohnsitz der Herren von Tarasp, die aus der Gegend des Comersees ins Engadin gezogen waren. Nach diversen Streitereien um den Prachtsbau war Tarasp ab 1464 eine österreichische Grafschaft. 1803 wurde Tarasp von Napoleon der helvetischen Republik zugeschlagen.
1829 kaufte das Schloss ein Privatmann aus Scuol. In der Folge wurde es komplett geplündert, ehe es 1900 in den Besitz des Dresdner Industriellen und Odol-Mundwasser-Fabrikanten Karl August Lingner überging.
Lingner steckte viel Geld in die Renovation, konnte das Schloss selber aber nicht mehr bewohnen. Er starb 1916 unerwartet, und das Schloss fiel durch komplexe Erbschaftsregelungen den von Hessen zu.