Kulturschaffende wehren sich gegen die Verharmlosung von illegalen Downloads: Anders als der Bundesrat am Mittwoch verlautete, beeinträchtigten Urheberrechtsverletzungen im Internet das nationale Kulturschaffen sehr wohl, halten sie fest.
Künstlerinnen und Künstler verlören durch Gratis-Nutzung ihrer Werke einen „wesentlichen Bestandteil ihrer Einkünfte“, schreibt der Dachverband Suisseculture in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Der Bundesrat hatte es am Mittwoch abgelehnt, das Urheberrecht den neuen Bedingungen anzupassen. Das Internet habe die Nutzung von Musik, Filmen und Computerspielen zwar fundamental verändert. Auf das kulturelle Schaffen wirke sich dies jedoch nicht nachteilig aus; die Nutzer würden das durch illegale Downloads gesparte Geld anderswo für den Konsum im Unterhaltungsbereich ausgeben.
Suisseculture findet diese Aussage „befremdend“. Downloads schmälern die Einkünfte aus Direktverkäufen, die neben Lesungen, Urheberrechten und Fördergeldern zur Lebensgrundlage professioneller Künstlerinnen und Künstler gehören. „Fällt eine dieser Einnahmen weg, ist das nationale Kulturschaffen gefährdet.“
Allerdings sollten die Internet-User nicht kriminalisiert werden, fordert Suisseculture. Stattdessen soll eine „gerechte und effiziente Regelung von Entschädigungen an die Urheberinnen und Interpreten“ erarbeitet werden. Denkbar wären etwa pauschale Urheber-Vergütungen auf Internetanschlüssen, ähnlich wie sie schon auf Kopierapparate erhoben werden.