Auf einem Betrieb im Kanton Bern ist bei einer Kuh BSE festgestellt worden. Gemäss dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) handelt es sich allerdings um einen Fall von „atypischer BSE“. 2011 waren zum ersten Mal seit 2006 zwei Fälle aufgetaucht.
Die letzten Fälle erinnerten daran, dass „vereinzelt mit Fällen von BSE“ zu rechnen sei, teilte das BVET am Montag mit. An der „guten Lage“ in der Schweiz habe sich aber nichts geändert.
Von einem „atypischen BSE-Fall“ wird gesprochen, wenn dieser nicht auf Tiermehlfutter zurückzuführen ist. Auch ein Fall aus dem letzten Jahr im Kanton St. Gallen fiel unter die Kategorie des „atypischen Falles“, der seit einigen Jahren in verschiedenen europäischen Ländern auftritt, wie das BVET weiter schreibt.
Beim verseuchten Tier handelt es sich laut BVET um eine Kuh, die 2005 und damit nach dem Inkrafttreten des Verbot von Tiermehlfütterungen im Jahr 2001 geboren worden sei.
Die in Deutschland geborene Kuh sei im November 2006 in die Schweiz importiert worden. Sie musste wegen Komplikationen bei einer Geburt geschlachtet werden. Bei der routinemässigen Untersuchung wurde daraufhin BSE diagnostiziert.
Seit dem ersten Fall von „Rinderwahn“ im Jahr 1990 wurden in der Schweiz 467 BSE-Fälle gemeldet. Die Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung bei Menschen, die mit BSE im Zusammenhang steht, ist hierzulande bisher noch nicht aufgetreten.