Das Oberlandesgericht in München hält den 2014 verstorbenen deutschen Kunsthändlerssohn Cornelius Gurlitt für testierfähig. Damit entscheidet das Gericht im Sinne des Kunstmuseums Bern, das von Gurlitt als Alleinerbe eingesetzt worden war.
Der 2014 verstorbene Kunsthändlerssohn Cornelius Gurlitt hatte seine mutmasslich millionenschwere, aber mit Raubkunstverdacht behaftete Kunstsammlung überraschend der Berner Institution vermacht.
Eine Cousine des Verstorbenen hatte dagegen Einwände und die Testierfähigkeit Gurlitts angezweifelt. In erster Gerichtsinstanz drang die Cousine nicht durch. Am Donnerstag hat nun auch das Oberlandesgericht München die Nachlassbeschwerde der Gurlitt-Cousine Uta Werner abgewiesen.
Das Münchner Oberlandesgericht ist nicht davon überzeugt, dass der Erblasser bei der Errichtung des Testaments an einem Wahn oder einer Demenz litt, die die Testierfähigkeit aufgehoben hätte, wie das Gericht in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung schreibt.
Schliesslich hat das Münchner Gericht auch den Weg an den Deutschen Bundesgerichtshof nicht geöffnet. Damit ist der Entscheid rechtskräftig.
Allerdings heisst das noch nicht, dass damit die Erbangelegenheit zwingend beendet ist, wie das Oberlandesgericht München ausführte. Das Ergebnis eines Erbscheinverfahrens, wie es von der Gurlitt-Cousine angestrebt wurde, hat laut Münchner Oberlandesgericht keine Bindungswirkung in einem möglichen strittigen Zivilprozess.