Ein Labrador ist in Deutschland vom Verdacht entlastet worden, sein Frauchen getötet zu haben. Die Tat beging der Ehemann der Toten – er wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Die 44-jährige Düsseldorferin war erwürgt in ihrem Badezimmer gefunden worden.
Nach dem Tod der Frau hatte ein Anwalt deren Vierbeiner als möglichen Täter ausgemacht. Das Düsseldorfer Landgericht befand den Labrador nun für unschuldig. Das Verletzungsmuster könne nicht von einem Hund stammen, befand das Gericht am Dienstag.
Es verurteilte den Ehemann der Toten zu acht Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er habe die Frau erwürgt, daran bestehe kein Zweifel, befand das Gericht. Der Verteidiger des 50-jährigen Witwers hatte den Hund als Täter ins Spiel gebracht und den Freispruch für seinen Mandanten beantragt.
Es sei bekannt, dass Labradore manchmal versehentlich ihre neugeborenen Welpen erdrückten, hatte der Anwalt argumentiert. Möglicherweise habe der 35 Kilogramm schwere Hund die hilflose 44-Jährige erstickt. Dem stand der Befund des Rechtsmediziners entgegen: Dieser hatte typische Würgeverletzungen an beiden Seiten des Kehlkopfs der Toten entdeckt.
Kein Tötungsvorsatz
Der Witwer war in erster Instanz zu acht Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aber aufgehoben. Das Landgericht liess mit seinem zweiten Urteil in der Sache zwar den Tötungsvorsatz fallen, beliess es aber beim Strafmass.
Beim Ehemann war viele Stunden nach der Tat am 11. November 2010 ein Alkoholpegel von 3,4 Promille gemessen worden. Bei derartiger Trunkenheit habe er nicht unbedingt vorsätzlich gehandelt, befand der BGH.
Der Verurteilte hatte seine Unschuld beteuert und behauptet, seine ebenfalls völlig betrunkene Ehefrau sei in der Tatnacht im Bad von der Toilette auf den Boden gerutscht. Er habe vergeblich versucht, der korpulenten Frau hoch zu helfen.
In der Folge habe er ihr Kopfkissen und Decke gebracht und sei schlafen gegangen. Am nächsten Tag sei sie tot gewesen. Den Tod will er erst am Nachmittag bemerkt haben. Zuvor war er bereits mit dem Hund spazieren und hatte eine Stunde lang mit seiner Mutter telefoniert.