Läden sollen bis um 20 Uhr geöffnet haben

Detailhändler sollen künftig in der ganzen Schweiz ihre Geschäfte bis mindestens 20 Uhr offen halten dürfen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einem Gesetz eröffnet, das eine nationale Regelung der Ladenöffnungszeiten vorsieht.

Heute sind die Ladenöffnungszeiten kantonal geregelt (Symbolbild) (Bild: sda)

Detailhändler sollen künftig in der ganzen Schweiz ihre Geschäfte bis mindestens 20 Uhr offen halten dürfen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einem Gesetz eröffnet, das eine nationale Regelung der Ladenöffnungszeiten vorsieht.

Damit setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um. Dieses hatte eine entsprechende Motion von Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI) angenommen. Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz dauert bis zum 30. Mai.

Heute sind die Ladenöffnungszeiten durch kantonales Recht geregelt. Das geplante neue Ladenöffnunsgzeiten-Gesetz soll nun einen Rahmen auf nationaler Ebene setzen. Unter der Woche sollen die Detailhändler ihre Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr offen halten dürfen, am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr.

Die Kantone könnten längere Ladenöffnungszeiten erlauben, nicht aber ein strengeres Gesetz. Der Sonntag ist nicht betroffen, und die kantonalen Feiertage sind von der nationalen Regelung ausgenommen.

Elf Kantone betroffen

Damit könnten Konsumentinnen und Konsumenten künftig in elf Kantonen unter der Woche länger einkaufen. In den meisten anderen Kantonen ändert sich mit dem neuen Ladenöffnungszeiten-Gesetz nichts.

Zehn Kantone kennen heute nach einer Übersicht des Bundes keine eigene Regelung in Bezug auf die Schlusszeiten. Das heisst, Geschäfte dürfen dort grundsätzlich ihre Kunden wochentags auch weiterhin zwischen 6 und 23 Uhr bedienen. In Zürich entbindet das kantonale Gesetz die Läden von weitergehenden Beschränkungen.

Für elf weitere Kantone mit eigenen, strengeren Vorschriften bringt das neue Regime eine Ausweitung der Öffnungszeiten um eine bis eineinhalb Stunden wochentags und um eine bis drei Stunden an Samstagen. Es sind dies FR, GE, JU, LU, NE, SG, SO, TI, UR, VS und ZG.

In BE, BS, SH verlängern sich die Einkaufszeiten nur samstags, in TG ist ohnehin erst um 22 Uhr Feierabend. Die zahlreichen geltenden Ausnahmeregelungen für Kioske, Tankstellenshops und Läden in Bahnhöfen und Flughäfen werden durch das neue Gesetz nicht tangiert.

Veränderte Kundenbedürfnisse

Der Bundesrat hatte sich für Lombardis Motion ausgesprochen. Die unterschiedlichen kantonalen Regelungen der Ladenöffnungszeiten könnten zu Verzerrungen des Wettbewerbs führen, schreibt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).

Mit dem neuen Gesetz würden die Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Schweiz und gegenüber den Grenzregionen teilweise angeglichen. Das geplante Gesetz trage zudem den veränderten Kundenbedürfnissen Rechnung.

Gewerkschaften dagegen

Gegen die Liberalisierung stellen sich die Gewerkschaften. Bei der Beratung der Motion im Parlament sprachen deren Vertreter von Zwängerei und wiesen darauf hin, dass sich das Stimmvolk verschiedentlich gegen längere Öffnungszeiten ausgesprochen habe.

Ja sagte das Stimmvolk allerdings im vergangenen Jahr zu neuen Regeln für Tankstellenshops an Hauptverkehrswegen und auf Autobahnraststätten. Diese dürfen nun für den Verkauf sämtlicher Produkte aus ihrem Sortiment rund um die Uhr Personal beschäftigen.

Die Gewerkschaften hatten die Lockerung mit dem Referendum bekämpft. Beim Ladenöffnungszeiten-Gesetz könnte erneut das Stimmvolk das letzte Wort haben.

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