Im Kanton Aargau sollen die Gastwirtschaftsbetriebe vor kirchlichen Feiertagen nicht bereits um 0.15 Uhr schliessen müssen. Das fordern die Jungsozialisten Aargau (JUSO) in einer Petition. Die Piratenpartei kündigte zuvor die Lancierung einer entsprechenden Volksinitiative an.
Die geltende Bestimmung im kantonalen Gastgewerbegesetz sei «nicht mehr zeitgemäss» und basiere auf «alten, religiösen Grundlagen», teilten die JUSO am Freitag mit. Daher müsse das «Tanzverbot» abgeschafft werden.
Der Aargau kennt jedoch kein Tanzverbot, wonach an kirchlichen Feiertagen keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden dürfen.
Das Gastgewerbegesetz von 1998 legt vielmehr fest, dass am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag die Gastwirtschaftsbetriebe um 0.15 Uhr schliessen müssen.
An einem Samstag und an Sonn- und Feiertagen wie Neujahr oder Auffahrt müssen die Lokale um 2.00 schliessen, unter der Woche um 0.15 Uhr. Der Gemeinderat kann jedoch nach Massgabe der Bau- und Umweltschutzgesetzgebung andere Öffnungszeiten bewilligen.
Einschränkung für Kulturlokale
Die Kultur- und Konzertlokale seien wegen der verkürzten Öffnungszeit vor den kirchlichen Feiertagen stark in ihrer Programmgestaltung beeinträchtigt, halten die JUSO fest. Gerade vor Feiertagen sei bei der Jugend ein grosses Bedürfnis vorhanden, zu feiern.
Die JUSO wollen die Petition gemäss eigenen Angaben Ende Jahr zusammen mit einem Vorstoss der SP im Grossen Rat einreichen.
Piratenpartei will Initiative
Anfang Woche hatte bereits die Piratenpartei Aargau in einer Medienmitteilung angekündigt, sie wolle eine kantonale Volksinitiative mit dem gleichen Ziel lancieren.
Man setze sich für «Freiheit, Selbstbestimmung und für eine konsequente Trennung von Kirche und Staat» ein. Trotz Nachfrage legte die Piratenpartei bislang keinen Entwurf des Initiativtextes vor.