Läuferfingerli soll weniger oft fahren

Um den Staatshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen, bringt die Baselbieter Regierung erneut Fahrplanausdünnungen im öffentlichen Verkehr aufs Paket, die der Landrat 2012 abgelehnt hatte. Betroffen sind die Bahnlinie S9 («Läufelfingerli») sowie acht Buslinien.

Das «Läufelfingerli» muss erneut um seine Existenz kämpfen.

(Bild: Nils Fisch)

Um den Staatshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen, bringt die Baselbieter Regierung erneut Fahrplanausdünnungen im öffentlichen Verkehr aufs Paket, die der Landrat 2012 abgelehnt hatte. Betroffen sind die Bahnlinie S9 («Läufelfingerli») sowie acht Buslinien.

Dem «Läuferfingerli» soll es erneut an den Kragen gehen: Die Baselbieter Regierung will eine Fahrplanausdünnungen im öffentlichen Verkehr. Betroffen sind die Bahnlinie S9 («Läufelfingerli») sowie acht Buslinien.

Diese Linien seien sehr schwach frequentiert und weisen einen Kostendeckungsgrad von weniger als 30 Prozent auf, teilte die Baselbieter Regierung am Mittwoch mit. Deshalb soll das Angebot auf diesen Strecken um einen Drittel reduziert werden.

Von dieser Massnahme erhofft sich der Regierungsrat eine Einsparung von 900’000 Franken pro Jahr, wie der Landratsvorlage zu entnehmen ist. Die Umsetzung erfordert eine Anpassung des 7. Generellen Leistungsauftrags im ÖV-Bereich für die Jahr 2014-2017 und ist frühestens per 2017 möglich.

Nur noch zu Hauptverkehrszeiten

Von den Abbauplänen betroffen sind neben der Bahnlinie S9 die Buslinien 63, 91, 92, 93, 104, 105, 109 und 119. Sechs davon werden von der BLT betrieben, zwei sind Postauto-Linien. All diese Linien, die derzeit zumeist noch im Stundentakt verkehren, sollen künftig nur noch zu den Hauptverkehrszeiten angeboten werden.

Im Fall der S9 Sissach-Läufelfingen-Olten liegt die Kompetenz zur Reduktion des Angebots nicht allein beim Kanton Baselland. Vielmehr braucht es für die Ausdünnung des «Läufelfingerli»-Fahrplans auch die Zustimmung des Kantons Solothurn.

Die vorgesehenen Fahrplanausdünnungen hatte die Baselbieter Regierung schon 2012 beantragt. Der Landrat stimmte der Sparmassnahme zunächst zu, lehnte sie jedoch danach aufgrund einer mit einer Motion verlangten Wiedererwägung ab.

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