Die Zuwendungen des 100-er Clubs an den Eishockeyclub Lakers in Rapperswil-Jona sind ein Entgelt für Werbeleistungen. Aus diesem Grund muss der Club dafür die Mehrwertsteuer abliefern, wie das Bundesgericht nun entschieden hat.
Die Lakers Sport AG ist mit ihrer Ansicht, dass keine Steuern für die Unterstützungsgelder des 100-er Clubs geschuldet sind, bereits vor Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung geforderte Summe ist wegen der Aufschaltung einer Mitgliederliste der Clubmitglieder auf der Website des Eishockeyclubs in der Zeit vom Oktober 2004 bis Oktober 2007 geschuldet.
Das Bundesgericht kommt im am Montag publizierten Urteil zum Schluss, dass die Lakers dem 100-er Club eine Rubrik auf ihrer Website zur Verfügung gestellt und diese bewirtschaftet haben. Das entspreche einer Dienstleistung, die mehrwertsteuerpflichtig sei. In den Jahren 2002 bis 2008 hatte der 100-er Club den Lakers rund 5,7 Millionen Franken überwiesen.
Der 100er-Club ist gemäss Bundesgericht nicht ein altruistischer Verein, der allein das Ziel hat, die Lakers zu unterstützen. Vielmehr handle es sich um einen Business-Club in Vereinsform, mit dem Zweck Geschäftskontakte zu pflegen und die Wirtschaft zu fördern. Dafür müsse er eine gewisse Bekanntheit erlangen, womit er auf Werbung angewiesen sei. Und eben diese Dienstleistung habe der Eishockey-Club erbracht.