Pegida-Gründer Lutz Bachmann muss wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von insgesamt 9600 Euro zahlen. Das Landgericht Dresden bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz.
Zuvor hatten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom Mai zurückgenommen. Bachmann selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend.
Den Schuldspruch wegen Volksverhetzung hatte Bachmann schon vor dem neuerlichen Prozess akzeptiert, bei dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht war es nur noch um das Strafmass gegangen.
Das Dresdner Amtsgericht hatte Bachmann im Mai in erster Instanz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Pegida-Gründer im September 2014 auf Facebook Flüchtlinge und Asylbewerber als «Gelumpe», «Viehzeug» und «Dreckspack» beschimpfte.
Damit habe er die Menschenwürde der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge angegriffen und zum Hass gegen sie aufgestachelt, so die Urteilsbegründung. Die Anklage hatte im ersten Prozess sieben Monate Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung hingegen auf Freispruch plädiert.
Die Pegida-Bewegung geht seit Oktober 2014 in Dresden fast wöchentlich auf die Strasse und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien.