Landhof-Wettbewerb: Zuhören erlaubt, mitreden nicht

Am Montag, 6. Mai, lädt das Basler Bau- und Verkehrsdepartement zur öffentlichen Jurierung der Wettbewerbsprojekte für die Umgestaltung des Landhofareals ein. Zuhören ist erlaubt, mitreden aber nicht. Transparenz lautet die Devise beim heiklen und in der jüngeren Vergangenheit zum Teil heftig umkämpften Landhofareal im Kleinbasel. Nachdem sich die Basler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor drei Jahren […]

Das Landhof-Areal heute (also fast heute, denn die Aufnahme stammt aus einer Zeit, als in Basel noch ab und zu die Sonne schien)

Am Montag, 6. Mai, lädt das Basler Bau- und Verkehrsdepartement zur öffentlichen Jurierung der Wettbewerbsprojekte für die Umgestaltung des Landhofareals ein. Zuhören ist erlaubt, mitreden aber nicht.

Transparenz lautet die Devise beim heiklen und in der jüngeren Vergangenheit zum Teil heftig umkämpften Landhofareal im Kleinbasel. Nachdem sich die Basler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor drei Jahren gegen eine Teilüberbauung des Areals ausgesprochen hatten, schrieb das Bau- und Verkehrsdepartement einen anonymen Wettbewerb (pdf-Dokument) zur Um- und Neugestaltung des Areals aus.

Anfang März war Einsendeschluss, und am Montag 6. Mai steht nun die Schlussrunde in der Jurierung der Projekte an. Das Besondere an diesem Anlass: Erstmals führt das Basler Bau- und Verkehrsdepartement diese Bewertung als öffentliches Verfahren durch. Das heisst, dass Interessierte der Jurysitzung beiwohnen können. Beiwohnen heisst aber lediglich zuhören und nicht mitreden!

Und auch die Medien müssen sich an relativ strenge Vorlagen halten: So sind Bild- und Tonaufnahmen der Jurierung nicht erlaubt. Ausserdem dürfen Berichte über Wettbewerbsbeiträge oder über die Jurierung bis zur Ausstellung mit den Projektvorschlägen am 10. Juni nur nach Absprache mit der Jury veröffentlicht werden.

Öffentliche Jurierung Gestaltungswettbewerb Landhof-Areal am Montag, 6. Mai 9.30–11.45 Uhr und 14.00–17.00 Uhr in der BLG-Lagerhalle Erlenmatt (Signalstrasse 305)

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