Bei den Nachzahlungen an Baselbieter Alters- und Pflegeheimbewohner für das Jahr 2011 zeichnet sich ab, dass Kanton und Gemeinden die Kosten von 5,5 Millionen Franken hälftig aufteilen. Dies beschloss der Landrat am Donnerstagmorgen in erster Lesung; die zweite folgt am Nachmittag.
Grund für die Nachzahlung ist ein Urteil des Kantonsgerichts von 2013, das die Beiträge der öffentlichen Hand für das besagte Jahr als bundesrechtswidrig zu tief erachtet hatte. Eine Nachzahlung erhalten sollen alle Heimbewohner und -bewohnerinnen, die 2011 ihren Aufenthalt aus eigenen Mitteln bezahlt hatten.
Ihnen oder ihren Erben ausbezahlt werden soll konkret die Differenz zwischen den im Jahr 2011 zu niedrig angesetzten Pflegenormkosten und jenen im Jahr 2012. Vorbehältlich eines Referendums sollen die Auszahlungen bis spätestens Ende 2015 erfolgen. Der Gemeindeverband VBLG hatte verlangt, der Kanton solle diese Kosten alleine tragen.
Gemeinden als Profiteure sollen mitzahlen
Im Parlament vertrat nur die GLP/BDP-Fraktion die VBLG-Haltung. Der Antrag, die Gemeinden nicht mitzahlen zu lassen, wurde jedoch mit 56 gegen 10 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt.
Die anderen Parteien von links bis rechts fanden die hälftige Kostenteilung angemessen. Korrekte Ansätze wären für die Gemeinden teurer gewesen als diese halbe Nachzahlung, sagte die CVP/EVP-Fraktion.
Das Kantonsgericht hatte 2013 die Rechtswidrigkeit der zu niedrigen Pflegekostenbeiträge in sieben konkreten Fällen festgestellt. Dass nun alle Betroffenen und nicht nur die Klagenden Nachzahlungen erhalten, war unbestritten. Es ist für die FDP «moralische Verpflichtung», zumal Selbstzahler den Kanton entlasteten.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Thomas Weber sprach von einem «einmaligen, nicht präjudiziellen Vorgehen»; es gehe um einen «politischen Entscheid».