Landrat bei Einbürgerungspraxis auf Regierungskurs

Der Baselbieter Landrat ist bei der Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern auf Regierungskurs: Er hat sich am Donnerstag in der ersten Lesung einer Revision des Bürgerrechtsgesetzes gegen Änderungsanträge ausgesprochen. FDP und SVP hatten eine noch schärfere Bestimmung verlangt.

FDP und SVP wollen Sozialhilfeempfänger generell von der Einbürgerung ausgeschlossen sehen – dem Baselbieter Landrat geht das zu weit. (Bild: sda)

Der Baselbieter Landrat ist bei der Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern auf Regierungskurs: Er hat sich am Donnerstag in der ersten Lesung einer Revision des Bürgerrechtsgesetzes gegen Änderungsanträge ausgesprochen. FDP und SVP hatten eine noch schärfere Bestimmung verlangt.

Im Einklang mit der Regierung: Der Baselbieter Landrat sieht bei der Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern ähnlich, wie die Regierung. Am Donnerstag sprach er sich in der ersten Lesung einer Revision des Bürgerrechtsgesetzes gegen die von der FDP und SVP verlangten Änderungsanträge aus.

Die Regierungsvorlage will die heute schon gängige Praxis ins Gesetz aufnehmen und damit die Gesetzesbestimmungen teilweise verschärfen: Wer innert fünf Jahren vor der Gesuchseingabe Sozialhilfe empfangen hat, soll dann nicht eingebürgert werden, wenn die Sozialhilfe aus Selbstverschulden herabgesetzt oder eingestellt wurde und der Gesuchsteller mit den Behörden nicht kooperiert hat.

Laut Sicherheitsdirektor Isaac Reber ist diese Regelung «streng, aber fair und klar». Das Selbstverschulden der Gesuchsteller sei massgeblich: Bei eigenem Verschulden in Bezug auf die Sozialhilfe sei eine Einbürgerung ausgeschlossen, sonst aber nicht.

Weitere Verschärfung abgelehnt

FDP und SVP war dies indes nicht genug: Sie wollten eine Einbürgerung stets ausschliessen, wenn jemand in den letzten drei Jahren vor der Gesuchsstellung Sozialhilfe bezogen hat. Davon abzuweichen sollte nur «in begründeten Ausnahmefällen» erlaubt sein.

Ein Einzelantrag eines weiteren Landrats wollte stattdessen eine «gesicherte Existenzgrundlage» verlangen – ebenfalls abgesehen von begründeten Ausnahmefällen. Derweil forderten die Grünen, nur die Einstellung von Sozialhilfe, nicht aber die Herabsetzung als Ausschlusskriterium heranzuziehen.

Alle Änderungsanträge scheiterten aber. Am Ende unterlag der Antrag von FDP und SVP mit 46 zu 36 Stimmen der Regierungsformulierung, die auch von der Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats unterstützt wurde. Alle übrigen Fraktionen hatten sich gegen den Antrag gestellt.

Vorarbeit am «Runden Tisch»

Auslöser der Revision war ein Vorstoss eines Landrats gewesen, der Sozialhilfeempfänger generell von der Einbürgerung ausschliessen wollte. Die Regierung wollte dann aber nicht soweit gehen und stützte sich unter anderem auf Debatten eines von der Sicherheitsdirektion einberufenen «Runden Tisches Integration».

Der betreffende Landrat vertrat im Plenum nun den Verschärfungsantrag von FDP und SVP. In der Debatte wurde auch eine Volksinitiative zu der Frage angedroht.

Die Revisionsvorlage nimmt im übrigen auch weitere Einbürgerungskriterien auf, die teils in der Praxis schon angewandt wurden. Unter anderem sollen Einbürgerungen auch davon abhängen, ob Gesuchsteller Ehegatten und Kinder bei der Integration unterstützen.

Nächster Artikel