Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag ein kantonales Taxigesetz beschlossen. Dieses löst die bisherige Taxi-Verordnung ab. Gegen die Vorlage war die FDP, die mit einem Rückweisungsantrag aber erfolglos blieb.
Der FDP ging ein Reihe von Bestimmungen zu weit ins Detail. Nachdem sie damit aber schon in der ersten Lesung allein geblieben war, ergab sich auch jetzt keine Debatte mehr. So beschloss der Landrat in zweiter Lesung mit 63 zu 13 Stimmen das Taxigesetz. Da er damit das Vier-Fünftel-Mehr erreichte, entfällt eine obligatorische Volksabstimmung.
Das Taxigesetz soll neues Bundesrecht umsetzen und regelt etwa die Bewilligungspflicht oder den Grundsatz staatlich festgelegter Mindesttarife. Verzichtet wird allerdings auf weitergehende Regelungen wie etwa eine kantonale Chauffeurprüfung, wie sie Basel-Stadt kennt, oder Qualitätsanforderungen für Fahrer, Fahrzeuge oder Service.