Baselbieter Imker sollen vor Feldversuchen mit Pestiziden über deren Durchführung informiert werden. Zudem soll der Honig der Testbienen auf Rückstände untersucht werden. Der Landrat hat eine Petition mit diesen Forderungen am Donnerstag einstimmig als Postulat überwiesen.
Auslöser für die Petition «Entschädigung von rückstandsbelastetem Honig durch Feldversuche mit Pestiziden» der Grünen-Unabhängigen waren Tests unter anderem mit Pflanzenschutzmitteln. Eine private Firma führt diese seit 2011 in der Region durch.
Bei den Versuchen werden die Auswirkungen auf Bienen getestet und deren Nektar und Pollen untersucht. Seit 2012 liegt für diese Tests eine Bewilligung des Bundes vor.
Aufgrund der Petition verlangt nun der Kanton von der Firma, dass zusätzlich auch der Honig der Testbienen überprüft wird. Auch wenn kein Honig der Testbienen in der Verkauf gelange, sei davon auszugehen, dass andere Bienen die Versuchsfelder besuchen.
Entschädigung nicht durchsetzbar
Zwingend sei auch, dass Imker frühzeitig über Feldversuche informiert werden und Massnahmen treffen können. Es sei unverständlich und inakzeptabel, dass der Bund die zuständigen Stellen beim Kanton nicht informiere, sagte der Sprecher der landrätlichen Petitionskommission.
Einen Nachweis, dass mögliche Pestizide im Honig von Testfeldern stamme, dürfte laut Kanton indes schwierig sein. Die Zahlung von Entschädigungen, wie sie die Petition verlangt, wären daher kaum durchsetzbar.
Für grossangelegte Honigkontrollen fehlten zudem die Mittel, wie es in der Vorlage hiess. Grundsätzlich seien die Imker für die Qualität ihres Honigs verantwortlich.
Der Landrat überwies die in ein Postulat umgewandelte Petition einstimmig an die Regierung. Diese muss nun Vorschläge unterbreiten, wie das Vorgehen und die Informationspolitik bei Feldversuchen verbessert werden kann.