Landrat für ÖREB-Kataster über Eigentumsbeschränkungen

Der Kanton Basel-Landschaft muss gemäss Bundesvorgaben einen Kataster über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) einführen. Im Landrat stiess eine dazu nötige Gesetzesänderung am Donnerstag in erster Lesung auf breite Zustimmung.

Der Kanton Basel-Landschaft muss gemäss Bundesvorgaben einen Kataster über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) einführen. Im Landrat stiess eine dazu nötige Gesetzesänderung am Donnerstag in erster Lesung auf breite Zustimmung.

Ein definitiver Entscheid fällt der Landrat indes erst nach zweiter Lesung. Der ÖREB-Kataster weist die wichtigsten Auflagen, die auf Grundstücken lasten, verbindlich aus. Dazu gehören Nutzungspläne, Baulinien, belastete Standorte, Grundwasserschutzzonen, Naturgefahren und ähnliches. Er ist im Internet online abrufbar.

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach so nutzen, wie er will. Er muss sich an Rahmenbedingen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Mit dem neuen Kataster soll es einfacher werden, die entsprechenden Informationen für ein Grundstück zusammenzutragen.

Das neue Register soll die Rechtssicherheit stärken und bis Ende 2019 schweizweit eingeführt sein. Es basiert auf einer Verordnung des Bundesrats aus dem Jahr 2009. In einer ersten Phase haben acht Kantone den ÖREB-Kataster eingeführt.

Der ÖREB-Kataster wird von Bund und den Kantonen gemeinsam finanziert. Für die Aufbereitung der kommunalen Geobasisdaten kommen gemäss Landratsvorlage auch Kosten auf die Gemeinden zu. Geändert werden muss für die Einführung im Kanton Basel-Landschaft das kantonale Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches.

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