Die Steuern auf Vorsorge-Kapitalleistungen für Gutverdienende werden in Baselland gesenkt: Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag einer Steuergesetzrevision zugestimmt, deren Kernstück niedrigere Steuersätze auf Kapitalien aus den Säulen 2 und 3a sind.
Der Beschluss fiel einstimmig, nachdem sich alle Fraktionen für die Revision ausgesprochen hatten. Auch eine obligatorische Volksabstimmung wird es nicht geben, da der Rat damit das Vier-Fünftel-Mehr übertraf.
Noch in der ersten Lesung der Vorlage am 21. März hatte die SP den Verzicht auf die Tarifsenkung verlangt. Sie sei zwar für Anpassungen bei höheren Kapitalien, es störe sie aber, dass der Mittelstand dafür mehr belastet würde, hatte sie unter anderem argumentiert.
Zuvor hatte die Finanzkommission den von der Regierung vorgeschlagenen Tarif modifiziert. Am Donnerstag beantragte nun aber die SVP, wieder auf den Regierungsantrag zurückzukommen. Dem folgten alle Fraktionen einschliesslich der SP.
Geringer besteuert werden nun ausbezahlte Vorsorge-Kapitalien ab etwa einer halben Million, besonders aber ab einer Million Franken. Im übrigen bringt die Revision vor allem zwingende Anpassungen ans Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes; gegenüber der Ursprungsvorlage auf 10’000 Franken verdoppelt hat der Rat dabei den Steuerfreibetrag für Feuerwehrsold.