Die Volksinitiative für eine Fusion der beiden Basel ist auch in Baselland rechtlich zulässig: Der Baselbieter Landrat hat das Begehren am Donnerstag gegen die Opposition der SVP und vereinzelter FDP-Ratsmitglieder für rechtsgültig erklärt.
Das Baselbieter Kantonsparlament bestätigte die Rechtsgültigkeit der Initiative «ein Basel» mit 60 zu 24 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Dagegen votierten die nahezu geschlossene SVP sowie einzelne Mitglieder der FDP-Fraktion. Es waren auch diese beiden Fraktionen, die sich in der Debatte kritisch zu Wort meldeten.
Streit um Verfassungsrat
Stein des Anstosses war die von der Initiative dem Verfassungsrat zugedachte Kompetenz, ausser einer Verfassung für einen neuen geeinten Kanton auch dessen grundlegenden Gesetze auszuarbeiten. Da der Rat paritätisch und nicht nach Bevölkerungsstärken der zwei Kantone zusammengesetzt werden solle, sei Baselland dabei untervertreten.
Damit werde das Stimmrecht der Stimmberechtigten in Baselland geringer gewichtet als in Basel-Stadt, was bundesrechtswidrig sei, meinte die SVP. Sie war daher grossmehrheitlich gegen Rechtsgültigkeit. Die gleichen Fragen warf auch die FDP auf. Eine Ungültigkeiserklärung wäre jedoch nur «ultima ratio», sagte ihr Sprecher, sodass die Fraktion der Rechtsgültigkeit zustimme.
Gegen die Vorwürfe stellten sich allerdings alle anderen Fraktionen sowie Sicherheitsdirektor Isaac Reber. Man könne für oder gegen die Initiative sein, hier gehe es jedoch einzig und allein um deren rechtliche Zulässigkeit, sagten sie. Und diese sei klar gegeben, wie auch ein von der Regierung extern eingeholtes Gutachten eindeutig bestätigt habe.
Materielle Diskussion später
Eine materielle Diskussion müsse dagegen dann geführt werden, wenn es im Rat um die inhaltliche Vorlage zur Initiative gehe, sagten die Mehrheiten im Rat wie auch in dessen Justiz- und Sicherheitskommission. Die CVP/EVP-Sprecherin warnte gar davor, die Debatte um die Rechtsgültigkeit dafür zu missbrauchen.
Die Sprecherin der SP wies zudem darauf hin, dass ein fusionierter Kanton vom ersten Tag an funktionieren müsste, weswegen dann auch die grundlegenden Gesetze vorliegen müssten. Und der Verfassungsrat müsse paritätisch zusammengesetzt sein, weil die beiden Basel bei der Fusion zwei gleichberechtigte Partner seien.
Im Kanton Basel-Stadt hat der Grosse Rat die Rechtsgültigkeit der Fusionsinitiative bereits im vergangenen September bestätigt. In den beiden Basel waren im März 2013 gleich gerichtete Initiativen eingereicht worden, um ein Verfahren für eine Kantonsfusion einzuleiten.
Urnengang wohl im Herbst
In Baselland hat sich die Regierung inzwischen materiell gegen das Volksbegehren ausgesprochen. Die baselstädtische Regierung steht diesem hingegen positiv gegenüber. Die entsprechenden Vorlagen waren vergangene Woche an die Kantonsparlamente gegangen. Das Volk dürfte im kommenden September über die Initiativen befinden.