Landrat verweigert abtretendem Bildungsdirektor Vorlagenentscheid

Der Baselbieter Landrat weist die Schaffung einer Stabstelle «Hochschule» in der Bildungsdirektion zurück. Die Sache soll warten, bis die neugewählte FDP-Regierungsrätin Monica Gschwind im Juli ihre Stelle angetreten hat. Der Entscheid fiel allerdings denkbar knapp aus.

SP-Regierungsrat Urs Wüthrich tritt nicht mehr zu den Wahlen an. Linke und Bürgerliche kämpfen nun um den frei werdenden Sitz in der Baselbieter Regierung. (Bild: PATRICK STRAUB)

Der Baselbieter Landrat weist die Schaffung einer Stabstelle «Hochschule» in der Bildungsdirektion zurück. Die Sache soll warten, bis die neugewählte FDP-Regierungsrätin Monica Gschwind im Juli ihre Stelle angetreten hat. Der Entscheid fiel allerdings denkbar knapp aus.

Der Baselbieter Landrat hat dem abtretenden Bildungsdirektor Urs Wüthrich die Verabschiedung einer von ihm eingebrachten Vorlage verweigert. Die Sache solle der kommenden Bildungsdirektorin vorbehalten bleiben, fand die Mehrheit der Bürgerlichen. Die Vorlage betraf die Neubenennung einer Dienststelle für Hochschulpolitik.

Das Parlament beschloss, das Geschäft an die Regierung zurückzuweisen. Gegenüber standen sich, wenn auch nicht ganz geschlossen, das links-grüne und das bürgerliche Lager. Das Abstimmungsergebnis war mit 40 zu 40 Stimmen allerdings knapp: Nötig war der Stichentscheid von Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP).

Warten auf Monica Gschwind

Mit seinem Beschluss überging der Landrat seine Bildungs-, Kultur- und Sportkommission, die bei der Vorbereitung die Vorlage einstimmig befürwortet hatte. Die FDP hatte ihren Rückweisungsantrag erst im Plenum gestellt. Sie begründete diesen mit dem Ende Juni anstehenden Wechsel an der Spitze der Bildungsdirektion.

Danach werde die neue Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP) darüber befinden müssen, wie sie das Thema handhaben wolle, sagte der FDP-Sprecher. Ausserdem bestehe in der Sache kein Zeitdruck. So sahen dies auch CVP/EVP und SVP, derweil SP, Grüne und Bildungsdirektor Wüthrich sich gegen die Rückweisung wehrten.

Vergebliche Einwände

Das Geschäft sei in der Kommission sorgfältig diskutiert worden, und es sei nicht nachvollziehbar, dass danach Mängel festgestellt werden sollten, sagte etwa Wüthrich. Andere sorgten sich um den Stellenwert der Hochschulpolitik oder fragten sich – mit Verweis auch auf die ausgesetzte Neubesetzung des Kulturchefs –, ob die Bildungsdirektion bis zum Wechsel an der Spitze gar nichts mehr vorlegen solle.

Die Einwände blieben indes erfolglos. Mit seinem Beschluss wies der Landrat das Geschäft bereits zum zweiten Mal an die Regierung zurück; schon 2014 hatte er dasselbe getan, damals mit der Begründung, für die Bezeichnung von Dienststellen brauche es ein Gesamtkonzept über alle Direktionen.

Mit der Vorlage hätte der bisherige Stab Hochschulen in der Bildungsdirektion organisatorisch zu einer Dienststelle Hochschulen, Forschung, Innovation aufgewertet werden sollen. Die Änderung hätte weder personelle noch finanzielle Folgen gehabt, jedoch eine – vom Landrat nun verweigerte – Anpassung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz erfordert.

Ja bei Finanzdirektion

Einstimmig genehmigte das Landrat danach eine Änderung desselben Dekrets, um eine neue Dienststelle Zentrale Informatik in der Finanzdirektion zu ermöglichen. Finanziert werden soll diese durch Umwidmung anderer Stellen; erfüllt werden soll damit eine Empfehlung der Finanzkontrolle, die Informatik des Kantons einer vollamtlichen Führung zu unterstellen.

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