Landrat weist Brand- und Elementarschaden-Präventions-Gesetz zurück

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag ein neues Gesetz zur Brand- und Elementarschadenprävention an die vorberatenden Kommission zurückgewiesen. Grund war ein vorgängiger Richtungsentscheid, wie weit Elementarschäden bei Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden müssen.

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag ein neues Gesetz zur Brand- und Elementarschadenprävention an die vorberatenden Kommission zurückgewiesen. Grund war ein vorgängiger Richtungsentscheid, wie weit Elementarschäden bei Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden müssen.

Debattiert hatte der Landrat zuvor über eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes. Mit der Gesetzesänderung soll die seit fünf Jahren vorliegende Naturgefahrenkarte eine rechtliche Wirkung erhalten, indem sie als Grundlage dient, wo mit Auflagen, wo nur beschränkt und wo gar nicht gebaut werden darf. Die Regierung will mit der Gesetzesänderung Bundesrecht umsetzen.

Umstritten im Landrat war nun, ob künftig auch meteorologische Naturgefahren wie Sturmwind, Hagel und Schnee bei Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden sollen. Die Aufnahme aller Elementarschäden ins Gesetz hatte die vorberatenden Bau- und Planungskommission beschlossen. Die Regierung hatte nur so genannt «gravitative» Naturgefahren wie Hochwasser oder Steinschlag berücksichtigen wollen.

Prävention klären

Der FDP, der SVP und der Grünen/EVP-Fraktion gingen die Forderungen der Kommission zu weit. Es brauche bei meteorologischen Naturgefahren keine zusätzliche Hürden, da es bereits heute Vorschriften gebe. Befürworter aus der SP- und CVP/BDP-Fraktion konterten jedoch, dass ohne diese Änderung grosse Naturgefahren auch in der Prävention nicht berücksichtigt werden könnten.

Auf Antrag aus SP- und SVP-Kreisen entschied der Landrat in erster Lesung mit 48 zu 30 Stimmen bei 1 Enthaltungen, bei dieser Frage auf die Fassung der Regierung zurückzugehen. Ein definitiver Entscheid zur Gesetzesänderung fällt indes erst bei der zweiten Lesung.

In der Folge trat der Landrat zwar auf das neue kantonale Gesetz über die Prävention gegen Brand- und Elementarschaden (BEPG) ein. Er wies es aber nach langer Diskussion über das weitere Vorgehen an die Kommission zurück. Diese soll nun aufgrund des vorgängigen Entscheids in erster Linie die Elementar-Prävention überarbeiten. Im Vorfeld der Debatte hatten sich zudem weitere Kritikpunkte abgezeichnet.

Mit dem BEPG sollen die bisher nicht gesetzlich geregelte Prävention gegen Elementarschäden geregelt sowie die Brandschutzvorschriften überarbeitet werden. Letzteres wird nötig, weil sich die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen seit Inkrafttreten des jetzigen Gesetzes im Jahr 1982 massgeblich geändert haben.

Nächster Artikel