Der Baselbieter Landrat will, dass der Kanton die Gemeinden für die zwischen 2011 und 2015 geleistete Pflegefinanzierung auszahlt – wegen leeren Kassen aber nur teilweise. Dazu sprach er sich am Donnerstag in der ersten Lesung zur Teilrevision des Ergänzungsleistungs-Gesetzes aus.
Der Streit um den Pflegeheimkosten-Verteilschlüssel geht zurück auf das Bundesrecht von 2011, dessen Umsetzung zunächst die Gemeinden zu stark belastet hatte. Der damalige Gesundheitsdirektor Peter Zwick versprach diesen dann eine indirekte Kompensation von 30 Millionen für 2011 bis 2014, die der Kanton in zwei Tranchen 2015 und 2016 auszahlen sollte.
Inzwischen herrscht jedoch gähnende Leere in der Kantonskasse, weshalb die aktuelle Regierung die Kompensation ohne Termin vertagen wollte. Nach wütenden Protesten von Gemeinden – wo diese Mittel im Budget stehen – schlug die landrätliche Finanzkommission (Fiko) als Kompromiss eine einmalige Zahlung von 15 Millionen vor.
Die Gemeinden ihrerseits forderten eine Auszahlung von mittlerweile 45 Millionen Franken: Sie machen geltend, dass auch 2015 und 2016 noch der alte unfaire Schlüssel angewendet werde und sich deshalb die auszugleichende Differenz so aufsummiere.
Verständnis für Gemeinden
Im Parlament stellte sich Rot-Grün gegen den Fiko-Kompromiss. So dürfe man nicht politisieren, sagte ein SP-Sprecher; der Kanton müsse seine Versprechen halten. Die Grüne/EVP-Fraktion sprach von einem Verstoss gegen Treu und Glauben.
Dass die Situation unschön sei, war auch auf bürgerlicher Seite zu hören: Es sei nicht der Stil, wie der Kanton mit den Gemeinden umgehen könne, räumte die FDP ein. Es sei jedoch wichtig, dass man nun einen Schlussstrich ziehen kann, sagte der Sprecher der CVP/BDP-Fraktion.
Verständnis für die Gemeinden zeigte auch die SVP-Fraktion. Sie stellte sich aber hinter den Fiko-Vorschlag, da die Gemeinden auch Verständnis dafür aufbringen müssten, dass der Kanton das Geld nicht hat. Die Gemeinden auf später zu vertrösten mache zudem wenig Sinn, da sich die finanzielle Lage des Kantons nicht so bald ändern dürfte.
Antrag für spätere Lösung abgelehnt
Mit einem Antrag wollte auch die SP vorwärts machen: Die Vergangenheitsbewältigung sollte aus dem Gesetz gestrichen, aber in den Landratsbeschluss aufgenommen werden. So könne die künftige Regelung möglichst rasch beschlossen werden. Der Landrat lehnte den Antrag jedoch mit 44 gegen 38 Stimmen bei einer Enthaltung knapp ab.
Hinter dem Kompromissvorschlag der Fiko steht inzwischen auch die Regierung: Dieser bringe nicht nur eine Lösung für die Zukunft, sondern schliesse die Vergangenheit definitiv ab, sagte Finanzdirektor Anton Lauber.
Würde die Bewältigung der Vergangenheit vertagt, müssten die 45 Millionen Franken eingebucht werden, sagte Lauber weiter. Eine Steuererhöhung wäre dann mit Blick auf das Eigenkapital nicht auszuschliessen.
Künftige Regelung unbestritten
Die eigentliche Änderung des Ergänzungsleistungs-Gesetzes war im Landrat dagegen unbestritten: Künftig sollen die Gemeinden die altersbedingten und der Kanton die invaliditätsbedingten Ergänzungsleistungen übernehmen. Der Kanton soll die Gemeinden mit jährlich 14,3 Millionen Franken dafür entschädigen, dass der von ihnen künftig zu tragende Anteil an die EL höher ist als bisher.
Definitiv werden die Beschlüsse erst mit der zweiten Lesung und der Schlussabstimmung. Ändern die Mehrheitsverhältnisse dann nicht, dürfte das Vier-Fünftel-Mehr nicht erreicht werden, mit dem ein Urnengang für Gesetzesänderungen entfällt.
Wenn der Landrat den Fiko-Kompromiss am Ende beschliesst, wäre überdies mit einer Gemeindeinitiative zu rechnen: Vor der Landratsdebatte hatten die Gemeinden Widerstand angekündigt; eine einmalige 15 Millionen-Zahlung ist für den Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) inakzeptabel.