Der Baselbieter Landrat will die Sitze in seinen Kommissionen den Fraktionen vorbehalten: Er hat dazu am Donnerstag ein Postulat an sein Büro überwiesen und damit auf Streitigkeiten um drei Landräte reagiert, die nicht mehr ihren früheren Fraktionen angehören.
Die Frage wird möglicherweise noch die Gerichte beschäftigen. Die drei Landräte waren seit Dezember 2011 aus ihren Fraktionen ausgetreten beziehungsweise ausgeschlossen worden. Die Kommissionssitze, die sie bereits innehatten, wollten sie jedoch nicht an ihre vorherigen Fraktionen zurückgeben.
In der Folge reichten die Fraktionen von SVP, FDP und BDP/glp ein Verfahrenspostulat ein, das eine Ergänzung der Geschäftsordnung des Parlaments verlangt. Demnach soll künftig ein Landratsmitglied ein Kommissionsmandat solange behalten, als es einer Fraktion angehört; scheidet es aus der Fraktion aus, soll diese einen Ersatz nominieren.
Der Landrat überwies das Postulat mit 72 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen an sein Büro. Dieses wurde damit beauftragt, eine Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung und zu „deren unmittelbarer Inkraftsetzung“ auszuarbeiten.
Streitpunkt Rückwirkung
Gegen ein Inkraftsetzen noch während der laufenden Legislaturperiode wehrten sich allerdings die drei betroffenen Landräte vehement. Eine solche Rückwirkung sei illegal, sagten Urs Peter Moos, Patrick Schäfli und und Peter Müller. Moos und Schäfli kündigten denn auch an, nötigenfalls an die Gerichte zu gelangen.
Schäfli hatte früher der FDP, Moos der SVP angehört. Beide hatten indes Differenzen mit ihren Fraktionen. Müller war von der BDP zur CVP übergetreten.
Die Debatte verlief teils unfreundlich und wurde per Ordungsantrag abgebrochen. Unter anderem griff Müller den Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission, Hanspeter Weibel (SVP), an, worauf er aufgefordert wurde, nicht das Amtsgeheimnis zu verletzen und über GPK-Interna zu berichten. Das Postulat unterstützten vor allem FDP und SVP.