Landrat will Lösung in Leimentaler Wein-Etikettierstreit

Die Baselbieter Regierung muss sich für eine regionale Lösung im Streit um die Etikettierung von grenzüberschreitend produziertem Wein im Leimental einsetzen. Der Landrat hat ihr am Donnerstag eine entsprechende Motion aus CVP-Kreisen überwiesen.

Die Baselbieter Regierung muss sich für eine regionale Lösung im Streit um die Etikettierung von grenzüberschreitend produziertem Wein im Leimental einsetzen. Der Landrat hat ihr am Donnerstag eine entsprechende Motion aus CVP-Kreisen überwiesen.

Auslöser des Vorstosses war eine Verfügung des Baselbieter Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV). Dieses war aufgrund einer Verzeigung der Schweizer Weinhandelskontrolle aktiv geworden.

Stein des Anstosses war die Etikette eines Weins, den der Produzent als «Grenzgänger» verkaufte. Für diesen Wein wurden auch Trauben aus einem Rebberg in der Biel-Benkemer Nachbargemeinde Leymen – und damit aus Frankreich – verarbeitet. Die binationale Weinmischung sei nicht erlaubt, befand das ALV und stützte sich dabei auf die Weinverordnung sowie eine weitere Verordnung des Bundes.

Korrekt müsse die Bezeichnung «Wein» sowie «hergestellt in der Schweiz aus französischen Trauben» lauten; weitere Angaben seien nicht zugelassen. Damit müsste der Weinproduzent aus Biel-Benken seinen guten Tropfen unter einer Bezeichnung anbieten, unter der sonst billige Kochweine zu haben sind.

Mit diesem Zustand gaben sich die Landratsfraktionen nicht zufrieden. Das Wirtschaften beidseits der Grenze habe in der Landwirtschaft des Leimentals Tradition, begründeten sie. Der Landrat überwies den Vorstoss mit 63 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Die Regierung hatte zuvor signalisiert, dass sie an einer Lösung interessiert sei. Sie wolle zusammen mit den Betroffenen klären, welche legalen Möglichkeiten zur Weinetikettierung bestehen. Zudem will sie bei Bedarf beim Bund einer Ergänzung der rechtlichen Grundlagen beantragen. Der Kanton habe jedoch keine Kompetenzen, in diesem Bereich eigenen Vorschriften zu erlassen.

Der Fall hatte Anfang April auch das Baselbieter Kantonsgericht beschäftigt. Dieses befand, der Kanton habe dem Weinproduzenten das rechtliche Gehör verweigert. Es wies die Verfügung an das ALV zurück. In der Sache selbst fällte das Gericht keinen Entscheid.

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