Die Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen soll auch in Baselland geregelt werden. Einen Beitritt zum entsprechenden Konkordat der Kantone hat der Baselbieter Landrat jedoch am Donnerstag verworfen. Stattdessen soll die Regelung ins kantonale Polizeigesetz geschrieben werden.
Die Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen soll im Baselbiet von einem Gesetz geregelt werden: Der Rat entschied sich mit 67 zu 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen für eine Regelung im Polizeigesetz und damit gegen ein Konkordat der Kantone. Der Landrat folgte damit einem Antrag seiner Justiz- und Sicherheitskommission. Zuvor hatte der Rat mit 40 zu 36 Stimmen einen SP-Antrag verworfen, dem ursprünglichen Antrag der Regierung zu folgen und dem Konkordat beizutreten.
Zum Entscheid beigetragen hatte eine «gewisse Konkordatsmüdigkeit» im Parlament, wie Sicherheitsdirektor Isaac Reber in der Debatte feststellte. Kommission und Konkordatsgegner führten vor allem ins Feld, dass eine Regelung im Gesetz dem Kanton die Flexibilität erhalte, auf neue Entwicklungen reagieren zu können.
Gegen die Argumente von Reber gestimmt
Dagegen könne man zum Konkordat nur insgesamt ja oder nein sagen. Mit einem Konkordat, das nicht einer gemeinsamen Aufgabenerfüllung, sondern der Rechtsvereinheitlichung diene, vergebe sich aber das Parlament Kompetenzen. Befürchtet wurde zudem, dass dann Firmen aus einem anderen Kanton mit geringeren Standards wegen des Binnenmarktsgesetzes des Bundes auch im Baselbiet aktiv sein dürften.
Sicherheitsdirektor Reber und die Konkordatsbefürworter betonten dagegen die Wichtigkeit einer einheitlichen Regelung in der Schweiz. Darum sollte diese in einem Konkordat und nicht in 26 Polizeigesetzen festgeschrieben werden, sagte Reber. Zudem könne das Konkordat nötigenfalls wieder gekündigt werden.
Die Befürworter warnten bei einem Nein auch vor einem schlechten Signal an die noch unentschiedenen Kantone wie Bern und Zürich. Gegen einen Beitritt haben sich bereits auch der Aargau, Schwyz, Obwalden und Zug entschieden. Die Westschweizer Kantone wollen zudem in einem eigenen, schon länger bestehenden Konkordat bleiben.
Regeln an sich unbestritten
Strittig war im Landrat allerdings nur der Weg zu einer Regelung. Was hingegen deren Inhalt anbelangt, waren sich beide Seiten einig: Ins Polizeigesetz aufgenommen werden soll das Gleiche, das auch beim Beitritt zu dem von der Justiz- und Sicherheitsdirektorenkonferenz der Kantone ausgearbeiteten Konkordat gegolten hätte.
Das Konkordat schafft Mindeststandards für Sicherheitsfirmen und insbesondere eine Bewilligungspflicht. Im Baselbiet soll nun die Aufnahme solcher Bestimmungen ins Polizeigesetz bei dessen bereits hängiger Revision erfolgen, die das Parlament laut seiner Präsidentin voraussichtlich am 19. September beraten wird..