Im Baselbiet sollen die Kantonsfinanzen künftig mittelfristig im Lot sein müssen. Die Landratsfraktionen haben sich am Donnerstag in erster Lesung für die Umsetzung des Programms zur «Stärkung der finanziellen Steuerung» (StäfiS) ausgesprochen. Linke Kritik gab es bei Einzelpunkten.
Einen Entscheid fällt der Landrat jedoch erst in zweiter Lesung. Mit StäfiS will die Regierung die Steuerung der Kantonsfinanzen verbessern. Vorgesehen ist dazu eine Verfassungsänderung. Zudem soll das Baselbieter Finanzhaushaltsgesetz (FGH) mit einer Totalrevision auf einen zeitgemässen Stand gebracht werden.
Kernpunkte sind dabei der Ersatz der derzeitigen Defizit- durch eine Schuldenbremse sowie die Einführung eines Finanz- und Aufgabenplans (AFP), der sich über vier Jahre erstreckt. Die Direktionen sollen so mehr Planungssicherheit erhalten.
Mehrstufige Schuldenbremse
Die Schuldenbremse verpflichtet den Kanton zu einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung über acht Jahre. Sie gibt zudem den Mindestbestand an Eigenkapital vor und soll bei den Investitionen für einen angemessenen Selbstfinanzierungsgrad sorgen.
Die Folge bei Nichteinhalten der Vorgaben wären nicht mehr direkt Steuererhöhungen wie bisher bei der Defizitbremse. Stattdessen müsste zunächst das Budget überarbeitet werden. In einem weiteren Schritt würden Budgetkredite der einzelnen Dienststellen proportional gekürzt. Erst danach sind Steuererhöhungen vorgesehen.
Die Regierung soll im Weiteren in einem laufenden Jahr eine Kreditsperre verhängen können, wenn sich die Erfolgsrechnung gegenüber dem Budget verschlechtert. Betroffene Kredite könnten dann nicht mehr voll ausgeschöpft werden, auch wenn das Parlament sie bereits bewilligt hat.
Umstrittene Regel für Steueränderung
Eintreten auf die Vorlage war im Landrat unbestritten. Die Bürgerlichen und die Mitte-Parteien lobten StäfiS als Vorlage, die einen Effizienzgewinn bringe. Zentral sei die Verknüpfung von Finanzen und Aufgaben. Grüne/EVP sprachen sich für die meisten Änderungen aus. Kritik an mehreren Punkten gab es von der SP.
Grüne/EVP und SP wehrten sich insbesondere gegen eine neue Regel für Änderungen am kantonalen Einkommenssteuerfuss. Diese sollen künftig nur mit einem Zweidrittelsmehr vom Landrat beschlossen werden können. Vorgesehen ist eine Änderung des Steuergesetzes.
Die SP beantragte, dass der Landrat eine Änderung des Steuerfusses zwischen 102 und 98 Prozent der normalen Staatssteuer vom Einkommen auch mit einem einfachen Mehr beschliessen kann. Der Landrat lehnte den Antrag mit 47 zu 36 Stimmen ab. Unterstützung gab es nebst Grünen/EVP nur von GLP/G-U.
Mehrere SP-Anträge abgelehnt
Die SP stellte sich zudem gegen die proportionalen Kürzungen der Budgetkredite und die Kreditsperre. Entsprechende Änderungsanträge scheiterten aber. Sie wurden nur von Grünen/EVP unterstützt. Zudem lehnte das Parlament einen SP-Antrag ab, die vorgesehenen höheren Ausgabekompetenzen für die Regierung stärker einzuschränken.
Künftig sollen nur noch einmalige Ausgaben ab einer Million (bisher 50’000) Franken und wiederkehrende Ausgaben ab 200’000 Franken (bisher alle wiederkehrenden Ausgaben) von Landrat bewilligt werden müssen. Die SP wollte mit ihrem Antrag die Beiträge jeweils halbieren.
Gegenvorschlag zur SVP-Staatsfinanzen-Initiative
Neben der Totalrevision des FGH sieht die Vorlage eine Verfassungsänderung vor. Diese beinhaltet unter anderem auch einen Gegenvorschlag zur formulierten Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» der SVP.
Die 2013 eingereichte Initiative will, dass der Kanton Defizite im Staatshaushalt mit Ausgabenabbau vermeidet und neue oder höhere Steuern zwingend vors Volk kommen. Die Teilrevision der Verfassung soll der Initiative als Gegenvorschlag gegenübergestellt werden.
In der Eintretensdebatte im Parlament betonte der Sprecher der SVP, dass seine Fraktion zwar für die StäfiS-Vorlage der Regierung ist. Eine zentrale Forderung der Initiative, dass höhere Steuern künftig zwingend vom Volk festgelegt werden, sei indes nicht berücksichtigt worden.
Das letzte Wort zu StäfiS hat das Volk – dies sowohl zur Verfassungsänderung wie auch zur Gesetzesrevision, welche die Regierung dem obligatorischen Behördenreferendum unterstellt hat.