Der Baselbieter Landrat will die Regierungsvorlage zur Kinderbetreuung im Schulbereich weiter voranbringen: Er hat sie am Donnerstag seiner Bildungskommission zurückgegeben – gegen den Willen dieser selbst sowie der FDP und SVP, die das Geschäft an die Regierung zurückweisen wollten.
Ein Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich hat der Landrat im Dezember verabschiedet; das Volk entscheidet darüber am 11. März. Nun sollte der Rat auch Angebote zur Kinderbetreuung im anschliessenden Schulbereich regeln. Doch seine Bildungskommission beantragte, die Sache an die Regierung zurückzuweisen.
Statt der bisherigen Vorlage sollte die Regierung lediglich ein Rahmengesetz ausarbeiten, das die Autonomie der Gemeinden und deren Einwände vollumfänglich berücksichtige, forderten Kommissionsmehrheit, SVP und FDP. In der Kommission war der Rückweisungsantrag mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen worden.
Kommission gerügt
Nicht einverstanden war damit jedoch die Mehrheit des Rats. Die Bildungskommission habe das Geschäft eineinhalb Jahre lang vor sich hergeschoben, aber nicht wirklich beraten, sagte der SP-Sprecher. Die SP bestehe nicht auf Maximallösungen, doch die Kommission solle endlich die Beratungen aufnehmen und mehrheitsfähige Kompromisse erarbeiten. Kommission soll Vorlage beraten
Die SP beantragte daher, die Vorlage statt an die Regierung wieder an die Bildungskommission zurückgegeben. Dies unterstützten auch Grüne, Mitteparteien und Bildungsdirektor Urs Wüthrich. Nicht soviele Paragraphen seien wirklich umstritten, sagte Wüthrich, und es könne nicht sein, dass sich die Kommission nach elf Sitzungen für beratungsunfähig erkläre.
Schliesslich zog das Parlament den SP-Antrag mit 49 zu 36 Stimmen jenem von Kommission, SVP und FDP vor: Damit muss sich die Bildungskommission der Sache erneut annehmen. FDP und SVP hatten schon bei der Kinderbetreuung im Frühbereich bloss ein Rahmengesetz gewollt und neuen Verpflichtungen für die Gemeinden opponiert; sie hatten indes keine Mehrheit gefunden.