Im Kanton St. Gallen müssen zu viele alte Bauernhäuser neuen Wohnhäusern weichen. Dutzende von Abbruchgesuchen seien in den letzten Monaten publiziert worden, kritisiert die Stiftung für Landschaftsschutz (SL). Der Kanton verhalte sich zu passiv.
Anlass zur Sorge gibt den Landschaftsschützern eine Lockerung des Bundesgesetzes über die Raumplanung, die seit November 2012 in Kraft ist. Alte Bauernhäuser, die nicht mehr landwirtschaftlich bewohnt sind, dürfen unter bestimmten Bedingungen abgerissen und als Wohnhäuser wieder neu aufgebaut werden.
Den Anstoss hatte der Kanton St. Gallen mit der Standesinitiative «Bauen ausserhalb der Bauzone» im Jahr 2008 gegeben. Die neue Regelung hat vor allem im Kanton St. Gallen, aber auch in der ganzen Schweiz «eine Flut von Abrissgesuchen» ausgelöst, wie die Stiftung Landschaftsschutz mitteilte.
Rendite lockt
Der Grund sei Renditedenken. Neue Wohnhäuser hätten zwecks zeitgemässer Wohnnutzung höhere Räume und mehr Wohnfläche als ihre Vorgängerbauten. Das Gesetz verlangt allerdings, dass die Identität der ursprünglichen Baute einschliesslich ihrer Umgebung in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt, wie die SL schreibt.
Sie habe schon bei der parlamentarischen Beratung vor diesem «fast nicht lösbaren Widerspruch» gewarnt. Die SL intervenierte in über einem Dutzend Fällen in St. Gallen. Selbst Wohnhäuser in Landschaftsschutzgebieten und als erhaltenswert eingestufte Objekte sollten abgerissen und «in mehr oder weniger banaler Weise» neu gebaut werden, kritisiert die Stiftung.
«Zur Identitätsfrage äussert sich das zuständige kantonale Raumplanungsamt (AREG) leider kaum je und begnügt sich mit Wohnraumprozentrechnungen.» Darum müsse die SL mit Einsprachen dafür sorgen, dass die regionaltypische Bauweise einigermassen nachempfunden werde.
Fehlender Stolz auf Baukultur
«Die St. Galler sollten etwas mehr Stolz zeigen für ihre alte Baukultur», sagte SL-Geschäftsführer Raimund Rodewald, der Nachrichtenagentur sda. Als Vorbild könnte der Kanton Appenzell Innerrhoden dienen, der laut Rodewald hohe Qualitätsansprüche an Ersatzbauten stellt. Vieles ist bis ins Detail geregelt.
Der St. Galler Baudirektor Marc Mächler teilte auf Anfrage mit: «Die einzelnen Kritikpunkte der Stiftung Landschaftsschutz an der geltenden Vollzugspraxis werden wir im Baudepartement prüfen.» Der Ersatz von traditionellen Bauernhäusern sei im Bundesrecht geregelt. Für den Vollzug brauche es keine ergänzenden kantonalen Vorschriften.
«Kein adäquates Vorbild» ist laut Mächler der Kanton Appenzell Innerrhoden. Dieser weise auf Grund seiner Grösse und Streusiedlungen ein homogenes Landschaftsbild auf. «Im Gegensatz dazu ist das Landschaftsbild des Kantons St. Gallen sehr heterogen», so der St. Galler Baudirektor.
Streitfall aus Bütschwil
In einem aktuellen Beschwerdefall geht es um ein etwa 1750 erbautes Bauernhaus in Bütschwil, das ausserhalb der Bauzone steht, laut SL erhaltenswert ist und eine gesunde Bausubstanz hat. Die SL will grundsätzlich klären, ob ein solches Gebäude aus rein privaten Gründen abgerissen werden dürfe. Der Fall ist beim Baudepartement hängig.
Die Stiftung für Landschaftsschutz wäre angesichts der von ihr kritisierten kantonalen Praxis nicht überrascht, wenn das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in St. Gallen intervenieren würde. In den Kantonen Obwalden und Bern sei dies bereits geschehen, schreibt die Stiftung.
Laut einer Grafik des «Tages Anzeigers» von Ende 2012 standen im Kanton St. Gallen über 40’000 Gebäude ausserhalb der Bauzonen; das sind 28 Prozent. In Appenzell Innerrhoden waren es gar 55 Prozent, in Ausserrhoden 45 Prozent. Dei beiden Appenzell kennen strengere Vorschriften über Abbruch und Wiederaufbau als St. Gallen.