Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag eine Haftstrafe von 7,5 Jahren für den Hauptangeklagten im IS-Prozess beantragt. Sie sah konkrete Hinweise für eine Anschlagsplanung in der Schweiz und verurteilte unter anderem den Sozialmissbrauch der vier Angeklagten.
Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft sah ein grosses «Lügenkonstrukt», das sich die vier angeklagten Iraker im Laufe des Verfahrens aufgebaut hätten. Die bisherigen Entgegnungen und Ausflüchten der Angeklagten konterte die Bundesanwaltschaft deshalb in ihrem Plädoyer mit einem kompakten Gegenentwurf.
Sie forderte für den im Rollstuhl befindlichen Hauptangeklagten eine Höchststrafe von 7,5 Jahren. Dieser habe besonders «verwerfliche Motive» gehabt und grosse kriminelle Energie an den Tag gelegt, sowie das Gastrecht der Schweiz missbraucht.
Für den zweiten Angeklagte forderte sie die gleiche Strafhöhe. Er habe sich abfällig über die Schweiz geäussert, dennoch bereitwillig vom Sozialsystem im Land profitiert und ständig seine Aussagen zu seinen Gunsten verändert. Der dritte im Bunde soll für 5,5 Jahre hinter Gitter.
Der als von der Bundesanwaltschaft als «geistiger Brandstifter» bezeichnete vierte Angeklagte soll eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren erhalten, wobei davon nur sechs Monate unbedingt zu verbüssen sind.