Wegen einer Familienfehde mit zwei Toten in Oensingen SO müssen ein Sohn und dessen Vater langjährige Gefängnisstrafen absitzen. Das Amtsgericht Thal-Gäu verurteilte den geständigen Sohn wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Der Vater bekam 17 Jahre.
Bei der Fehde zwischen den ursprünglich aus dem Kosovo stammenden Familien A. und B. waren zwei Männer am Abend des 5. Juli 2012 auf dem Vorplatz ihres Wohnhauses in Oensingen mit mehreren Schüssen niedergestreckt worden.
Die Getöteten gehören zur Familie A. Es handelt sich um einen 51-jährigen Mann und dessen 26-jährigen Sohn. Ein Bekannter der Opfer erlitt eine Schussverletzung.
Wahrscheinlicher Hintergrund der Tat: Eine Tochter aus der Familie B. war mit dem erschossenen Sohn aus der Familie A. verheiratet gewesen. Sie soll schlecht behandelt worden sein. Er war wegen häuslicher Gewalt verurteilt worden.
Sohn gestand Tat
Wegen Mordes und vorsätzlicher Tötung sassen der 26-jährige Sohn und dessen 52-jähriger Vater der Familie B. vor Gericht. Der Sohn gestand im Prozess, mit einem Sturmgewehr 90 und mit einer Pistole auf die Opfer geschossen zu haben. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Der Vater wies den Vorwurf zurück, geschossen zu haben. Der Sohn bestätigte diese Aussage. Vater und Sohn waren jedoch gemeinsam zum Tatort gefahren. Der Vater, ein IV-Rentner, ist auf freiem Fuss. Die beiden Männer waren 2009 zusammen mit ihrer Familie im Kanton Solothurn eingebürgert worden.
Amtsgericht folgt dem Staatsanwalt
Das Amtsgericht Thal-Gäu, das aus Platz- und Sicherheitsgründen im Saal des Obergerichtes in Solothurn tagte, verhängte gegen den Sohn und den Vater langjährige Freiheitsstrafen.
Der Sohn muss wegen Mordes, vorsätzlicher Tötung und versuchten Mordes für 20 Jahre ins Gefängnis. Der Vater wurde wegen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der Staatsanwalt hatte für den Sohn wegen Mordes 20 Jahre gefordert. Der Verteidiger wollte sieben Jahre Gefängnis wegen mehrfachen Totschlags oder zehn Jahre wegen vorsätzlicher Tötung.
Der Vater sollte gemäss Staatsanwalt wegen Mordes für 18 Jahre hinter Gitter. Der Verteidiger plädierte auf der ganzen Linie auf Freispruch, zudem solle der Vater für die Untersuchungshaft entschädigt werden.