Der deutsche Wörterbuchverlag Langenscheidt hat den Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb gegen einen Konkurrenten gewonnen. Dieser darf die Farbe nun nicht mehr verwenden, wie der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe entschied.
Die obersten deutschen Zivilrichter begründeten dies damit, dass der Konsument aufgrund der Farbe die beiden Marken verwechseln könnte. Der BGH sah eine «hochgradige» Waren- und Zeichenähnlichkeit.
Langenscheidt hatte sich 2010 die Farbmarke Gelb für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher eintragen lassen. Weil der Sprachlern-Softwarehersteller Rosetta Stone beim Internetauftritt, in der Werbung und für Kartonverpackungen ebenfalls einen gelben Farbton verwendet, hatte der Münchner Verlag eine Verletzung seiner Markenrechte geltend gemacht.
Langenscheidt hatte Rosetta Stone deshalb auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt und schon vor dem Oberlandesgericht Köln (Nordrhein-Westfalen) 2012 recht bekommen. Dagegen hatte Rosetta Revision eingelegt. Diese wurde nun auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Farbfrage beschäftigt den BGH auch unter einem anderen Aspekt: Rosetta Stone hat zudem die Löschung der Langenscheidt-Farbmarke beantragt. Ob das Bundespatentgericht das zu Recht ablehnte, prüft der BGH in einem zweiten Verfahren. Am 23. Oktober will Karlsruhe darüber verhandeln.