Es bleibt dabei: Auf dem dem islamischen Kulturzentrum in Langenthal wird kein Minarett gebaut. Die Glaubensgemeinschaft zieht einen Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts nicht ans Bundesgericht weiter.
Die Gemeinschaft Xhamia e Langenthalit habe versprochen, das Minarett nicht zu bauen, wenn es den Langenthaler Bauvorschriften nicht entspreche und dies so von einer Justizbehörde festgehalten werde, schreibt der Anwalt der Gemeinschaft, Daniel Kettiger, in einer Mitteilung vom Freitag.
Das bernische Verwaltungsgericht hatte Anfang April festgehalten, das Minarett dürfe nicht gebaut werden, da es örtlichen Bauvorschriften widerspreche.
Umstritten war insbesondere die Frage, ob das Minarett und gegebenenfalls die geplante Kuppel lediglich eine ungewöhnliche Dachform darstellen oder als Aufbauten zu taxieren sind.
Das Gericht kam zum Schluss, dass die geplante Kuppel als Oberlicht einen Bezug zum Gebäude aufweist und deshalb gebaut werden dürfe. Anders das Minarett: Als reine Symbolbaute sei es kein zulässiger Dachaufbau. Dafür hätte es einer Ausnahmebewilligung bedurft, die aber nicht vorliege.
Die Gemeinschaft zeigte sich seinerzeit vom Entscheid enttäuscht. Immerhin sei das Urteil aber kein Präjudiz für den Kanton Bern. Das Gericht habe nämlich nicht den Bau eines Minaretts an sich beurteilt, sondern beziehe sich auf örtliche Bauvorschriften und deren Einhaltung.
Die Minarett-Gegner, die den Bau des Turms seit Jahren bekämpften, zeigten sich am Freitag in einer Mitteilung erfreut. Das Aktionskomitee Stopp Minarett Langenthal sah in dem Minarett „ein Symbol weltweiter Unterdrückung“, das nun habe verhindert werden können.
Der Bau des sechs Meter hohen Minarett-Turms auf dem islamischen Kulturzentrum erhitzte die Langenthaler Gemüter seit Jahren. Immer wieder kam es zu Kundgebungen für oder gegen das Minarett – meist begleitet von einem grossen Polizeiaufgebot.