Das Solothurner Kantonsparlament hat sich am Mittwoch nach langer Diskussion nicht darauf einigen können, welche Asylsuchenden künftig besser in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Der Kantonsrat wies deshalb zwei Anträge an die vorberatende Kommission zurück.
Die mit dem selben Ziel eingereichten Aufträge von Barbara Wyss Flück (Grüne) und Franziska Roth (SP) schienen auf gutem Weg zu sein, für erheblich erklärt zu werden. Die Regierung jedenfalls stellte sich mit praktisch identischen Stellungnahmen hinter die beiden Begehren.
Auch die Kommission sah keinen Grund, an den Vorstössen zu zweifeln. Der Bund bezahle die Kosten für asylsuchende Personen während sieben Jahren. Es sei deshalb wichtig, dass diese Leute in dieser Zeit in den Arbeitsmarkt integriert würden, damit sie nicht in der Sozialhilfe landeten, meinte der Sprecher.
Im Laufe der Debatte wurden dann aber auf rechter Ratsseite Bedenken laut. Die gesamte SVP-Fraktion und Teile der FDP-Fraktion verlangten, dass die Integration in den Arbeitsmarkt nur für anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene gelte, nicht aber für Personen, die noch keinen Asylentscheid hätten. Es dürften nicht alle Personen, die in die Schweiz kommen, auf Vorrat integriert werden, sagte ein SVP-Sprecher.
Weil die beiden Autorinnen der Aufträge darauf beharrten, dass die Integrationsmassnahmen auch für Asylsuchende ohne Entscheid gelten sollen, wurde ein Ordnungsantrag ins Spiel gebracht, die beiden Geschäfte zur Neubeurteilung noch einmal an die Kommission zurückzuweisen. Diesem entsprach der Kantonsrat mit 54 zu 42 Stimmen.