Im Falle des schweren Verkehrsunfalls 2014 im Aargauer Surbtal mit zwei Toten und vier Schwerverletzten hat die Aargauer Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 24-jährigen Lastwagenfahrer erhoben. Der Prozess wird vor dem Bezirksgericht Zurzach stattfinden.
Der Lastwagenfahrer soll wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft fordert gemäss eigenen Angaben vom Mittwoch eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Busse von 5000 Franken.
In den Unfall waren am frühen Morgen des 11. Novembers 2014 ein Lastwagen, ein Postauto und ein Personenwagen verwickelt gewesen. Dabei starben zwei junge Postauto-Passagiere. Zwei weitere Insassen des Postautos und zwei Insassen eines Personenwagens erlitten schwere Verletzungen.
Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass der Lastwagenfahrer in einer langgezogenen Linkskurve zwischen Lengnau und Endingen leicht über den rechten Fahrbandrand hinaus in die angrenzende Wiese geraten war, schreibt die Staatsanwaltschaft. Danach habe er versucht, durch eine stärkere Lenkbewegung nach links den Lastwagen wieder vollständig auf die Fahrbahn zu bringen.
Dadurch geriet er auf die Gegenfahrbahn, kollidierte seitlich mit dem korrekt entgegenkommenden Postauto. Nach der Streifkollision mit dem Postauto kollidierte der Lastwagen seitlich frontal mit einem Personenwagen.
Computergestützte Rekonstruktion
Zur Klärung des Unfalls hatte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beim forensischen Institut Zürich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dabei wurde der Unfallhergang mit Hilfe dreidimensionaler Vermessung computergestützt rekonstruiert.
Gemäss diesem Gutachten hatte der Chauffeur des Postautos keinerlei Möglichkeit, den Unfall zu verhindern. Sein Verschulden wurde damit ausgeschlossen. Sämtliche Unfallfahrzeuge waren vor dem Unfall in technisch einwandfreiem Zustand.
Der Unfall ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft ausschliesslich auf einen Fahrfehler des Lastwagenchauffeurs zurückzuführen. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob deshalb gegen den Beschuldigten Anklage. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.